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Strahlenschutz / Bund

Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Warte, Notsteuerstelle und örtliche Leitstände in Kernkraftwerken (KTA 3904)

Vom 1. November 2017, BAnz AT 05.02.2018 B3

Inhaltsübersicht

Grundlagen [2]

1 Anwendungsbereich [3]

2 Begriffe [4]

3 Anforderungen an Warte, Notsteuerstelle und örtliche Leitstände [5]

3.1 Allgemeine Anforderungen [6]

3.2 Spezielle Anforderungen [7]

4 Warte [8]

4.1 Aufgaben [9]

4.2 Funktionelle Gliederung [10]

4.3 Räumliche Anordnung [11]

4.4 Ausstattung [12]

4.5 Auslegungsanforderungen bezüglich versagenauslösender Ereignisse sowie Einwirkungen und Eingriffen von außen [13]

5 Notsteuerstelle [14]

5.1 Aufgaben [15]

5.2 Ausstattung [16]

5.3 Auslegungsanforderungen bezüglich versagenauslösender Ereignisse und Einwirkungen von außen [17]

6 Örtliche Leitstände [18]

6.1 Zulässigkeit [19]

6.2 Aufgaben [20]

6.3 Ausstattung [21]

6.4 Auslegungsanforderungen bezüglich versagenauslösender Ereignisse und Einwirkungen von außen [22]

7 Prüfungen und Instandhaltung [23]

7.1 Vorprüfung [24]

7.2 Ausführungs- und Funktionsprüfung [25]

7.3 Wiederkehrende Prüfungen [26]

7.4 Instandhaltung [27]

Anhang A
Ergonomischtechnische Gestaltung von Warte, Notsteuerstelle und örtlichen Leitständen
[28]

A 1 Arbeitssystem [29]

A 2 Bewährte Teile des Arbeitssystems [30]

A 3 Neuartige Teile des Arbeitssystems [31]

A 3.1 Aufgaben und Vorgehensweise [32]

A 3.2 Planungsphase [33]

A 3.3 Errichtungs- und Erprobungsphase [34]

A 3.4 Analysen- und Bewertungsmethoden [35]

Anhang B
Beispiele für personelle Besetzungen der Warte, der Notsteuerstelle und der örtlichen Leitstände
[36]

Anhang C
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird
[37]

Anhang D
Bestimmungen, auf die im Abschnitt Grundlagen und in den Hinweisen dieser Regel hingewiesen wird
[38]