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- In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Artikel 39 des Gesetzes vom 16. Dezember 2025 (GVBl. 2025 Nr. 110 S. 20) [5]
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 15. November 2021 (GVBl. S. 718) [6]
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82) [7]
Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), geändert am 12. September 2018 (GVBl. S. 570, 576)
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Gemeinsame Bestimmungen [9]Erster Abschnitt
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen [10]Zweiter Abschnitt
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten [13]§ 3 Verarbeitung personenbezogener Daten, Auftragsverarbeitung [14]
Dritter Abschnitt
Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen [16]Vierter Abschnitt
Die oder der Hessische Datenschutzbeauftragte [20]§ 8 Rechtsstellung und Unabhängigkeit [21]
§ 10 Persönliche Voraussetzungen [23]
§ 12 Verschwiegenheitspflicht [25]
§ 13 Zuständigkeit und Aufgaben [26]
§ 15 Gutachten und Untersuchungen, Tätigkeitsbericht [28]
§ 16 Informationspflichten [29]
§ 17 Benachteiligungsverbot bei Anrufung der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten [30]
Fünfter Abschnitt
Rechtsbehelfe [32]Zweiter Teil
Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 [34]Erster Abschnitt
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten [35]Erster Titel
Verarbeitung personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken [36]§ 20 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten [37]
Zweiter Titel
Besondere Verarbeitungssituationen [40]§ 23 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses [41]
§ 25 Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken [43]
§ 27 Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften [45]
§ 28 Datenverarbeitung des Hessischen Rundfunks zu journalistischen Zwecken [46]
§ 28a Datenverarbeitung bei öffentlichen Auszeichnungen und Ehrungen [47]
Dritter Titel
Rechte des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane [49]§ 29 Auskunftsrecht des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane [50]
Zweiter Abschnitt
Rechte der betroffenen Person [52]§ 31 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person [53]
§ 33 Auskunftsrecht der betroffenen Person [55]
Dritter Abschnitt
Sanktionen [58]Vierter Abschnitt
Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche [62]Dritter Teil
Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 [64]Erster Abschnitt
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten [65]§ 41 Begriffsbestimmungen Im Sinne des Dritten Teils [67]
§ 42 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten [68]
Zweiter Abschnitt
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten [69]§ 43 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten [70]
§ 44 Verarbeitung zu anderen Zwecken [71]
Dritter Abschnitt
Rechte der betroffenen Person [77]§ 50 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen [78]
§ 51 Benachrichtigung betroffener Personen [79]
§ 53 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung [81]
§ 54 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person [82]
§ 55 Anrufung der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten [83]
Vierter Abschnitt
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter [85]§ 57 Auftragsverarbeitung [86]
§ 58 Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche [87]
§ 59 Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung [88]
§ 62 Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung [91]
§ 63 Zusammenarbeit mit der oder dem Hessischen Datenschutzbeauftragten [92]
§ 64 Vorherige Konsultation der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten [93]
§ 65 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten [94]
§ 66 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen [95]
§ 67 Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen [96]
§ 68 Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen [97]
§ 69 Qualitätssicherung personenbezogener Daten vor deren Übermittlung [98]
§ 70 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung [99]
Fünfter Abschnitt
Datenübermittlungen an Drittländer und an internationale Organisationen [102]§ 73 Allgemeine Voraussetzungen [103]
§ 74 Datenübermittlung bei geeigneten Garantien [104]
§ 75 Ausnahmen für eine Datenübermittlung ohne geeignete Garantien [105]
§ 76 Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittländern [106]
Sechster Abschnitt
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden [107]Siebter Abschnitt
Haftung und Sanktionen [109]Vierter Teil
Informationsfreiheit [112]§ 80 Anspruch auf Informationszugang [113]
§ 82 Schutz besonderer öffentlicher und privater Belange [115]
§ 83 Schutz personenbezogener Daten [116]
§ 84 Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse [117]
§ 86 Verfahren bei Beteiligung Dritter [119]
§ 89 Die oder der Hessische Informationsfreiheitsbeauftragte [122]
Fünfter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften [123]