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Technische Regeln für Betriebssicherheit – Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (TRBS 1201)
Ausgabe: März 2019 (GMBl 2019, S. 229; berichtigt GMBl 2019 S. 431 )
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:
Neufassung der TRBS 1201
Die TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“, Ausgabe August 2012, GMBl 2012, S. 850 [Nr. 45/46] v. 17.10.2012, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2014, S. 902 [Nr. 43] v. 7.8.2014, wird wie folgt neu gefasst:
Inhaltsübersicht
2.2 Art und Umfang erforderlicher Prüfungen [11]
2.8 Notbefehlseinrichtung [17]
3 Anforderungen an Prüfungen und Kontrollen [20]
3.2 Ermittlung der Prüfpflicht bei Änderungen [22]
4 Festlegung von Art und Umfang erforderlicher Prüfungen [26]
4.2 Festlegung von Art und Umfang erforderlicher Prüfungen nach § 14 BetrSichV [28]
5 Festlegung von Art und Umfang erforderlicher Kontrollen [31]
5.2 Kontrollen auf offensichtliche Mängel [33]
5.3 Kontrollen der Funktionsfähigkeit von Schutz und Sicherheitseinrichtungen [34]
6 Festlegung der Fristen für Prüfungen und Kontrollen [35]
6.1 Festlegung der Prüffrist für Prüfungen nach § 14 BetrSichV [36]
6.2 Prüffristen bei Prüfungen bestimmter Arbeitsmittel gemäß Anhang 3 BetrSichV [37]
6.3 Prüffristen bei Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen [38]
7 Festlegung von Personen, die Prüfungen oder Kontrollen durchführen [40]
8 Durchführung der Prüfungen und Kontrollen [41]
8.2 Bewertung der Ergebnisse [43]
8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2 [45]
8.3.2 Prüfbescheinigungen von Prüfungen nach Nummer 4.3 [46]
Anhang 1
Beispiele für die in § 14 BetrSichV genannten Anlässe für Prüfungen [48]1. Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängen kann [49]
2. Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind [50]
Anhang 2
Beispiele für die Durchführung von Kontrollen [53]Dichtheitskontrolle nach der Befüllung von ortsfesten Druckgasbehältern [54]
1. Dichtheitskontrolle an Flüssiggas-Flaschen anlagen [55]
Anhang 3
Prüfungen von Arbeitsmitteln nach Anhang 3 BetrSichV [57]1 Prüfung von Kranen gemäß Anhang 3 Abschnitt 1 BetrSichV [58]
1.3 Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen gemäß Anhang 3 Nummer 3.4 BetrSichV [61]
2 Prüfung von Flüssiggasanlagen gemäß Anhang 3 Abschnitt 2 BetrSichV [64]
Anhang 4
Beispiele für bewährte Prüffristen (§ 14 Absatz 2 BetrSichV) [69]