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- In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 25. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 282) [4]
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 323) [5]
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 151) [6]
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 348)
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen [12]Teil 2
Umweltverträglichkeitsprüfung [16]Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung [17]§ 4 Umweltverträglichkeitsprüfung [18]
§ 5 Feststellung der UVP-Pflicht [19]
§ 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben [20]
§ 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben [21]
§ 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko [22]
§ 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben [23]
§ 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben [24]
§ 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben [27]
§ 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben [28]
§ 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen [29]
§ 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 [30]
§ 14c Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau [31]
Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung [33]§ 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen [34]
§ 17 Beteiligung anderer Behörden [36]
§ 18 Beteiligung der Öffentlichkeit [37]
§ 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit [38]
§ 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung [39]
§ 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit [40]
§ 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens [41]
§ 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum [42]
§ 24 Zusammenfassende Darstellung [43]
§ 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens [45]
§ 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids [46]
§ 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen [49]
§ 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen [50]
§ 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde [51]
Teil 3
Strategische Umweltprüfung (SUP) [53]Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung [54]§ 33 Strategische Umweltprüfung [55]
§ 34 Feststellung der SUP-Pflicht [56]
§ 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall [57]
§ 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung [58]
Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung [60]§ 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP [61]
§ 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens [62]
§ 41 Beteiligung anderer Behörden [64]
§ 42 Beteiligung der Öffentlichkeit [65]
§ 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung [66]
§ 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms [67]
Teil 4
Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen [70]§ 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen [71]
§ 49 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung [73]
§ 51 Bergrechtliche Verfahren [75]
Teil 5
Grenzüberschreitende Umweltprüfungen [78]Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung [79]
§ 54 Benachrichtigung eines anderen Staates [80]
§ 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben [81]
§ 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben [82]
§ 57 Übermittlung des Bescheids [83]
§ 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben [84]
§ 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben [85]
Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung [86]
§ 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen [87]
§ 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen [88]
§ 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen [89]
§ 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen [90]
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften [91]
Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19) [93]
§ 65 Planfeststellung; Plangenehmigung [94]
§ 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung [95]
§ 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung [96]
Teil 7
Schlussvorschriften [100]§ 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften [101]
§ 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren [102]
§ 72 Vermeidung von Interessenkonflikten [103]
Anlage 1
Liste „UVP-pflichtige Vorhaben" [106]Anlage 2
Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der Vorprüfung [107]Anlage 3
Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung [108]Anlage 4
Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung [109]Anlage 5
Liste „SUP-pflichtiger Pläne und Programme" [110]Anlage 6
Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung [111]