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Stichworte: Umweltauswirkung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltvorsorge

Allgemeines Umweltrecht / Bund

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 348)

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Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
[12]

§ 1 Anwendungsbereich [13]

§ 2 Begriffsbestimmungen [14]

§ 3 Grundsätze für Umweltprüfungen [15]

Teil 2
Umweltverträglichkeitsprüfung
[16]

Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
[17]

§ 4 Umweltverträglichkeitsprüfung [18]

§ 5 Feststellung der UVP-Pflicht [19]

§ 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben [20]

§ 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben [21]

§ 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko [22]

§ 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben [23]

§ 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben [24]

§ 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist [25]

§ 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist [26]

§ 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben [27]

§ 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben [28]

§ 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen [29]

§ 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 [30]

§ 14c Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau [31]

§ 14d Bau von Radwegen an Bundesstraßen [32]

Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
[33]

§ 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen [34]

§ 16 UVP-Bericht [35]

§ 17 Beteiligung anderer Behörden [36]

§ 18 Beteiligung der Öffentlichkeit [37]

§ 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit [38]

§ 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung [39]

§ 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit [40]

§ 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens [41]

§ 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum [42]

§ 24 Zusammenfassende Darstellung [43]

§ 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung [44]

§ 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens [45]

§ 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids [46]

§ 28 Überwachung [47]

Abschnitt 3 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren [48]

§ 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen [49]

§ 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen [50]

§ 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde [51]

§ 32 Verbundene Prüfverfahren [52]

Teil 3
Strategische Umweltprüfung (SUP)
[53]

Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
[54]

§ 33 Strategische Umweltprüfung [55]

§ 34 Feststellung der SUP-Pflicht [56]

§ 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall [57]

§ 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung [58]

§ 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht [59]

Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
[60]

§ 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP [61]

§ 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens [62]

§ 40 Umweltbericht [63]

§ 41 Beteiligung anderer Behörden [64]

§ 42 Beteiligung der Öffentlichkeit [65]

§ 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung [66]

§ 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms [67]

§ 45 Überwachung [68]

§ 46 Verbundene Prüfverfahren [69]

Teil 4
Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
[70]

§ 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen [71]

§ 48 Raumordnungspläne [72]

§ 49 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung [73]

§ 50 Bauleitpläne [74]

§ 51 Bergrechtliche Verfahren [75]

§ 52 Landschaftsplanungen [76]

§ 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene [77]

Teil 5
Grenzüberschreitende Umweltprüfungen
[78]

Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung [79]

§ 54 Benachrichtigung eines anderen Staates [80]

§ 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben [81]

§ 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben [82]

§ 57 Übermittlung des Bescheids [83]

§ 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben [84]

§ 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben [85]

Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung [86]

§ 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen [87]

§ 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen [88]

§ 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen [89]

§ 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen [90]

Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften [91]

§ 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen [92]

Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19) [93]

§ 65 Planfeststellung; Plangenehmigung [94]

§ 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung [95]

§ 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung [96]

§ 67a Zulassung des vorzeitigen Baubeginns [97]

§ 68 Überwachung [98]

§ 69 Bußgeldvorschriften [99]

Teil 7
Schlussvorschriften
[100]

§ 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften [101]

§ 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren [102]

§ 72 Vermeidung von Interessenkonflikten [103]

§ 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission [104]

§ 74 Übergangsvorschrift [105]

Anlage 1
Liste „UVP-pflichtige Vorhaben"
[106]

Anlage 2
Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der Vorprüfung
[107]

Anlage 3
Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung
[108]

Anlage 4
Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung
[109]

Anlage 5
Liste „SUP-pflichtiger Pläne und Programme"
[110]

Anlage 6
Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung
[111]