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Gesetz über die Energiewende, den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Energiewende- und Klimaschutzgesetz (Schleswig-Holstein) – EWKG)
Vom 7. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 124), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. März 2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025/26)
Inhaltsübersicht
Teil 1
Grundsätze und Begriffsbestimmungen§ 3 Klimaschutzziele für das Land Schleswig-Holstein; Grundsätze
Teil 2
KlimaschutzAbschnitt 1
Klimaschutz in der öffentlichen Verwaltung§ 5 Klimaschutz in der öffentlichen Verwaltung
§ 6 Klimaschutz in der Landesverwaltung
§ 7 Klimaschutz in den Gemeinden, Kreisen und Ämtern; Berücksichtigungsgebot
§ 8 Monitoring zu den Klimaschutzzielen
§ 9 Beirat für Energiewende und Klimaschutz Energiewendebeirat
Abschnitt 2
Kommunale WärmeplanungAbschnitt 3
Wärmenetze§ 12 Transparente Darstellung der Fernwärmeversorgung
Abschnitt 4
Klimaschutz an Gebäuden
Pflicht zur anteiligen Nutzung Erneuerbarer Energien§ 17 Erfüllung der Pflicht nach § 16 Absatz 1
§ 18 Entfallen der Pflicht nach § 16 Absatz 1
§ 19 Verhältnis der Bestimmungen dieses Abschnitts zu den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes
§ 20 Übergangsbestimmungen zur Pflicht nach § 16 Absatz 1
§ 23 Befugnisse der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger
Abschnitt 5
Pflichten zur Errichtung von Photovoltaikanlagen§ 25 Installationsvorgaben für Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen
§ 26 Installationsvorgaben für Photovoltaikanlagen bei Gebäuden
Abschnitt 6
Klima- und Umweltschutz im MobilitätssektorAbschnitt 7
Biologischer Klimaschutz§ 31 Biologischer Klimaschutz und Erhalt und Ausbau von Humus im Boden
Teil 3
Anpassung an die Folgen des Klimawandels§ 32 Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch das Land
§ 33 Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch die Kreise und kreisfreien Städte
Teil 4
Ordnungswidrigkeiten; Ausgleichsverpflichtungen§ 36 Ausgleichsverpflichtungen des Landes
§ 37 Verordnungsermächtigung für den finanziellen Ausgleich der Verpflichtungen nach § 5 Absatz 1
§ 38 Finanzieller Ausgleich für die Verpflichtung nach § 10 Absatz 1
§ 39 Verfahren zur Gewährung des finanziellen Ausgleichs für die Verpflichtung nach § 10 Absatz 1
§ 40 Verordnungsermächtigungen für den finanziellen Ausgleich nach § 10 Absatz 1