Immissionsschutz / Europäische Union

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/656 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2016 zur Festlegung der verwaltungstechnischen Anforderungen für die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung von Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates ((EU) 2017/656)

Vom 19. Dezember 2016, Abl. L 102 S. 364

Inhaltsübersicht

Präambel

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Muster für die Beschreibungsmappe und den Beschreibungsbogen

Artikel 3 Muster für die Konformitätserklärung

Artikel 4 Muster für die Kennzeichnung von Motoren

Artikel 5 Muster für den EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 6 Nummerierungsschema für den EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 7 Einheitliches Format des Prüfberichts

Artikel 8 Format der Motorenliste laut Artikel 37 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1628

Artikel 9 Muster und Datenstruktur für den Datenaustausch über das Binnenmarktinformationssystem

Artikel 10 Technische Anforderungen und Verfahren für die Verknüpfung des Binnenmarktinformationssystems mit bestehenden nationalen Datenbanken

Artikel 11 Kenngrößen für die Definition der Motortypen und Motorenfamilien sowie deren Betriebsarten

Artikel 12 Technische Einzelbestimmungen zur Verhinderung von Manipulationen

Artikel 13 Inkrafttreten

ANHANG I
Muster für die Beschreibungsmappe und den Beschreibungsbogen

TEIL A — BESCHREIBUNGSMAPPE

TEIL B — BESCHREIBUNGSBOGEN

Anlage 1
Erklärung des Herstellers über die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/1628

Anlage 2
Vertrauliche Angaben zur Emissionsminderungsstrategie

Anlage 3
Muster für den Beschreibungsbogen

ANHANG II
Muster für Konformitätserklärungen

1. Allgemeine Vorschriften

2. Muster für die Konformitätserklärung

Anlage 1
Muster für die Konformitätserklärung

Anlage 2
Tabelle 1

ANHANG III
Muster für die Kennzeichnung von Motoren

ABSCHNITT A — VORGESCHRIEBENE KENNZEICHNUNG

1. Verbindliche wesentliche Angaben und zusätzliche Angaben

2. Anbringungsort der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnung

3. Methode zur Befestigung der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnung

ABSCHNITT B — VORÜBERGEHENDE KENNZEICHNUNGEN

1. Verbindliche wesentliche Angaben

2. Methode zur Anbringung der vorübergehenden Kennzeichnung

Anlage 1
Tabelle 1

Anlage 2
Zeichen der EU-Typgenehmigungsnummer

ANHANG IV
Muster für die EU-Typgenehmigungsbogen

ANHANG V
Nummerierungsschema für den EU-Typgenehmigungsbogen

Anlage 1
Motorenklassenkennung für das Typgenehmigungszeichen

Tabelle 1
Motorklassenkennung für das Typgenehmigungszeichen

Tabelle 2
Kraftstofftypcodes für Genehmigungszeichen

Tabelle 3
Zweistoffsuffix

ANHANG VI
Einheitliches Format des Prüfberichts

1. Allgemeine Vorschriften

2. Erläuterung zur Anlage eines Prüfberichts

Anlage 1
Muster für das einheitliche Format des Prüfberichts

ANHANG VII
Format für die Liste von Motoren nach Artikel 37 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1628

ANHANG VIII
Muster und Datenaufbau für den Datenaustausch über das Binnenmarktinformationssystem

ANHANG IX
Kenngrößen für die Definition von Motortypen und Motorenfamilien sowie für deren Betriebsarten

1. Motortyp

1.1. Betriebsart (Drehzahl)

1.1.1. Motoren mit variabler Drehzahl

1.1.2. Motoren mit konstanter Drehzahl

2. Kriterien für Motorenfamilien

2.1. Allgemeines

2.2. Motorenklassen, Betriebsart (Drehzahl) und Leistungsbereich

2.3. Sonderfälle

2.3.1. Wechselwirkungen zwischen Kenndaten

2.3.2. Einrichtungen oder Merkmale mit starkem Einfluss auf Emissionen

2.3.3. Zusätzliche Kriterien

2.4. Kenndaten für die Festlegung der Motorenfamilie

3. Wahl des Stammmotors

3.1. Allgemeines

3.2. Sonderfälle

ANHANG X
Technische Einzelheiten für die Verhinderung von Manipulationen

 
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