KLIMASCHUTZdigital.de
Weitere Dokumente
Weitere Fassungen
Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen – 2. BImSchV)
Vom 10. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2694), zuletzt geändert am 29. März 2017 (BGBl. I S. 626, 637)
Auf Grund des § 23 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine VorschriftenZweiter Abschnitt
Errichtung und Betrieb§ 3 Oberflächenbehandlungsanlagen
Dritter Abschnitt
Anforderungen an AltanlagenVierter Abschnitt
Eigenkontrolle und ÜberwachungFünfter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften§ 13 Umgang mit leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen
§ 15 An- und Abfahren von Anlagen
§ 17 Berichterstattung an die Europäische Kommission, Unterrichtung der Öffentlichkeit
Sechster Abschnitt
(weggefallen)