Stichworte: Beurteilungsfläche (TA Luft), Beurteilungsgebiet (TA Luft), Bodenbelastung (TA Luft), Chlorwasserstoff, Emissionsbegrenzung, Emissionsgrad, Emissionsquelle, Emissionsschwerpunkt, Emissionswert, Feuerungsanlage (TA Luft), Feuerungswärmeleistung, Fluorwasserstoff, Gasturbinenanlagen, Geruchsminderungsgrad, Geruchszahl, Gesamtkohlenstoff, Gesamtstaub, Halbstundenmittelwert, Halogenverbindungen, Immissionskenngrößen, Immissionswerte, Jahresmittelwert, Kohlenmonoxid, Luftreinhaltung, Massenbedeckung (TA Luft), Mehrstoffeuerungen, Mischfeuerungen, Schwefeldioxid, Schwefeloxide, Schwefeltrioxid, Schwefelwasserstoff, Staubniederschlag, Stickstoffdioxid, Stickstoffmonoxid, Stickstoffoxide, Stoffe, dampf- oder gasförmige anorganische, Stoffe, geruchsintensive, Stoffe, krebserzeugende, Stoffe, organische, Stoffe, staubförmige anorganische, Tagesmittelwert, Verbrennungsmotoranlagen, Wirbelschichtfeuerungen
Immissionsschutz / Bund

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (2002) – TA Luft)

Vom 24. Juli 2002, GMBl. S. 511

Nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880), der durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1950) geändert worden ist, wird nach Anhörung der beteiligten Kreise folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen:

Inhaltsübersicht

1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen und Einheiten im Messwesen

2.1 Immissionen

2.2 Immissionskenngrößen, Beurteilungspunkte, Aufpunkte

2.3 Immissionswerte

2.4 Abgasvolumen und Abgasvolumenstrom

2.5 Emissionen

2.6 Emissionsgrad und Emissionsminderungsgrad

2.7 Emissionswerte und Emissionsbegrenzungen

2.8 Einheiten und Abkürzungen

2.9 Rundung

2.10 Altanlagen

3. Rechtliche Grundsätze für Genehmigung, Vorbescheid und Zulassung des vorzeitigen Beginns

3.1 Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb neuer Anlagen

3.2 Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Teilgenehmigung (§ 8 BImSchG) oder eines Vorbescheids (§ 9 BImSchG)

3.3 Prüfung der Anträge auf Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 8a BImSchG)

3.4 Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit einer Änderung (§ 15 Abs. 2 BImSchG)

3.5 Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung

3.5.1 Begriff der Änderung

3.5.2 Angeordnete Änderung

3.5.3 Prüfungsumfang

3.5.4 Verbesserungsmaßnahmen

4. Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

4.1 Prüfung der Schutzpflicht

4.2 Schutz der menschlichen Gesundheit

4.2.1 Immissionswerte

4.2.2 Genehmigung bei Überschreiten der Immissionswerte

4.2.3 Genehmigung bei künftiger Einhaltung der Immissionswerte

4.3 Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen durch Staubniederschlag

4.3.1 Immissionswert für Staubniederschlag

4.3.2 Genehmigung bei Überschreiten des Immissionswertes

4.4 Schutz vor erheblichen Nachteilen, insbesondere Schutz der Vegetation und von Ökosystemen

4.4.1 Immissionswerte für Schwefeldioxid und Stickstoffoxide

4.4.2 Immissionswert für Fluorwasserstoff; Ammoniak

4.4.3 Genehmigung bei Überschreitung der Immissionswerte

4.5 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Schadstoffdepositionen

4.5.1 Immissionswerte für Schadstoffdepositionen

4.5.2 Genehmigung bei Überschreitung der Immissionswerte für Schadstoffdepositionen oder der Prüf- und Maßnahmenwerte

4.5.3 Sonderfälle bei Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten

4.6 Ermittlung der Immissionskenngrößen

4.6.1 Allgemeines

4.6.2 Ermittlung der Vorbelastung

4.6.3 Kenngrößen für die Vorbelastung

4.6.4 Kenngrößen für die Zusatzbelastung

4.7 Einhaltung der Immissionswerte

4.7.1 Immissions-Jahreswert

4.7.2 Immissions-Tageswert

4.7.3 Immissions-Stundenwert

4.8 Prüfung, soweit Immissionswerte nicht festgelegt sind, und in Sonderfällen

5. Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen

5.1 Allgemeines

5.1.1 Inhalt und Bedeutung

5.1.2 Berücksichtigung der Anforderungen im Genehmigungsverfahren

5.1.3 Grundsätzliche Anforderungen zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen

5.2 Allgemeine Anforderungen zur Emissionsbegrenzung

5.2.1 Gesamtstaub, einschließlich Feinstaub

5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe

5.2.3 Staubförmige Emissionen bei Umschlag, Lagerung oder Bearbeitung von festen Stoffen

5.2.4 Gasförmige anorganische Stoffe

5.2.5 Organische Stoffe

5.2.6 Gasförmige Emissionen beim Verarbeiten, Fördern, Umfüllen oder Lagern von flüssigen organischen Stoffen

5.2.7 Krebserzeugende, erbgutverändernde oder reproduktionstoxische Stoffe sowie schwer abbaubare, leicht anreicherbare und hochtoxische organische Stoffe

5.2.8 Geruchsintensive Stoffe

5.2.9 Bodenbelastende Stoffe

5.3 Messung und Überwachung der Emissionen

5.3.1 Messplätze

5.3.2 Einzelmessungen

5.3.3 Kontinuierliche Messungen

5.3.4 Fortlaufende Ermittlung besonderer Stoffe

5.3.5 Gleichwertigkeit zu VDI-Richtlinien

5.4 Besondere Regelungen für bestimmte Anlagenarten

5.4.1 Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie

5.4.2 Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

5.4.3 Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

5.4.4 Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

5.4.5 Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen

5.4.6 Holz, Zellstoff

5.4.7 Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

5.4.8 Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

5.4.9 Lagerung, Be- und Entladung von Stoffen und Zubereitungen

5.4.10 Sonstiges

5.5 Ableitung von Abgasen

5.5.1 Allgemeines

5.5.2 Ableitung über Schornsteine

5.5.3 Nomogramm zur Bestimmung der Schornsteinhöhe

5.5.4 Ermittlung der Schornsteinhöhe unter Berücksichtigung der Bebauung und des Bewuchses sowie in unebenem Gelände

5.5.5 Bestehende Anlagen

6. Nachträgliche Anordnungen

6.1 Nachträgliche Anordnungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

6.1.1 Ermessenseinschränkung

6.1.2 Eingriffsvoraussetzung

6.1.3 Maßnahmen

6.1.4 Fristen

6.1.5 Luftqualitätswerte der EG

6.2 Nachträgliche Anordnungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen

6.2.1 Grundsatz

6.2.2 Unverzügliche Sanierung

6.2.3 Einräumung von Sanierungsfristen

6.2.4 Verzicht auf die Genehmigung

6.2.5 Kompensation

7. Aufhebung von Vorschriften

8. Inkrafttreten

Anhang 1

Anhang 2

Anhang 3

Anhang 4

Anhang 5

Anhang 6

Anhang 7

 
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