KLIMASCHUTZdigital.de
BESCHLUSS (EU) 2017/1797 DER KOMMISSION vom 23. Mai 2017 über die Beihilferegelungen SA.42393 (2016/C) (ex 2015/N) Deutschlands für bestimmte Letztverbraucher (ermäßigte KWK-Umlage) und SA.47887 (2017/N), die Deutschland zur Ausweitung der KWK-Förderung auf in geschlossenen Netzen genutzte KWK-Anlagen durchzuführen beabsichtigt ((EU) 2017/1797)
Vom 23. Mai 2017, ABl. L 258 S. 127
Inhaltsübersicht
2.1. Vorstellung des KWKG 2016: Zielsetzung und Kontext
2.2. Die KWK-Umlagen und die Ermäßigungen für bestimmte Letztverbraucher
2.2.1. Normale KWK-Umlage und Ermäßigung für Letztverbraucher auf der Grundlage des KWKG 2016
2.3. Weitere Angaben zur Festlegung und Erhebung der KWK-Umlage
3.STELLUNGNAHMEN DER BETEILIGTEN ZUR ERMÄẞIGTEN KWK-UMLAGE
4.STELLUNGNAHMEN DEUTSCHLANDS NACH DEM EINLEITUNGSBESCHLUSS BEZÜGLICH DER ERMÄẞIGTEN KWK-UMLAGE
6.PRÜFUNG DER ERMÄẞIGUNGEN DER KWK-UMLAGE
6.1.Staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV
6.1.2.Staatliche Mittel und Zurechenbarkeit
6.1.3.Beeinflussung des Handels und des Wettbewerbs
6.1.4.Schlussfolgerung zum Vorliegen einer staatlichen Beihilfe
6.2.Bestehende Beihilfen/neue Beihilfen und Rechtmäßigkeit der Beihilfen
6.3. Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt
6.3.1. Ziel von gemeinsamem Interesse
6.3.2.Erforderlichkeit eines staatlichen Eingreifens, Geeignetheit der Beihilfen und Anreizwirkung
7.1. Vorliegen einer Beihilfe:
7.3.Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt
7.3.1.Beitrag zu einem Ziel von gemeinsamem Interesse.
7.3.2.Erforderlichkeit eines staatlichen Eingreifens und Anreizwirkung
7.3.3.Geeignetheit der Beihilfe, Angemessenheit und Vermeidung übermäßiger Wettbewerbsverfälschungen