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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Kommunikationseinrichtungen für Kernkraftwerke (KTA 3901)
Vom 1. November 2017, BAnz AT 05.02.2018 B3
Inhaltsübersicht
3 Kommunikationseinrichtungen innerhalb von Kernkraftwerken
3.2.1 Anforderungen an das Konzept der Alarmanlage
3.2.2 Ausführung der Alarmanlage
4 Kommunikationseinrichtungen von Kernkraftwerken nach außen
4.2 Verbindung zu externen TK-Netzen
4.3 Verbindung zu privaten TK-Netzen
4.4 Verbindung zu Personen des Bereitschaftsdienstes
4.5 Verbindung zu Strahlenschutzmessgruppen
4.6 Verbindungen zu öffentlichen Dienststellen
6 Prüfungen, Prüfnachweise und Instandsetzung
Tabelle 3-1:
Ausführungsbeispiele der akustischen Alarmsignale für die akustische AlarmanlageAnhang A
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird