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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Anlagen zur Behandlung von radioaktiv kontaminiertem Wasser in Kernkraftwerken (KTA 3603)
Vom 1. November 2017, BAnz AT 05.02.2018 B3
Inhaltsübersicht
3 Verfahrenstechnische Auslegung
3.2 Aufbau und Kapazität der Anlagen
4.3.1 Behälter und Wärmeaustauscher
6.2 Begutachtung der Anlagen vor der Errichtung