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- Vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3530)
- Vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3528)
- Vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146, 3170)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz)
Vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2153)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften§ 1 Zweckbestimmung des Gesetzes
§ 2a Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 2b Elektronische Kommunikation
Zweiter Abschnitt
Überwachungsvorschriften§ 4 Beförderung von Kernbrennstoffen
§ 4a Deckungsvorsorge bei grenzüberschreitender Beförderung
§ 4b Beförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen
§ 5 Berechtigung zum Besitz von Kernbrennstoffen; staatliche Verwahrung
§ 6 Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
§ 7b Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
§ 7c Pflichten des Genehmigungsinhabers
§ 7d Weitere Vorsorge gegen Risiken
§ 7g Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
§ 7e Ausgleich für Investitionen
§ 7f Ausgleich für Elektrizitätsmengen
§ 8 Verhältnis zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
§ 9a Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle
§ 9e Gegenstand und Zulässigkeit der Enteignung; Entschädigung
§ 9f Vorarbeiten an Grundstücken
§ 9h Pflichten des Zulassungsinhabers
§ 9i Bestandsaufnahme und Schätzung
§ 11 Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)
§ 12 Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
§ 12a Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)
§ 13 Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
§ 14 Haftpflichtversicherung und sonstige Deckungsvorsorge
§ 15 Rangfolge der Befriedigung aus der Deckungsvorsorge
§ 17 Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
§ 19a Überprüfung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung kerntechnischer Anlagen
§ 21a Kosten (Gebühren und Auslagen) oder Entgelte für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 3
Dritter Abschnitt
Verwaltungsbehörden§ 22 Zuständigkeit für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
§ 23 Ausstattung der zuständigen Behörden
§ 23a Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes
§ 23c Zuständigkeit der Bundesnetzagentur (aufgehoben)
§ 23d Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
§ 24 Zuständigkeit der Landesbehörden
§ 24a Information der Öffentlichkeit; Informationsübermittlung
Vierter Abschnitt
Haftungsvorschriften§ 25a Haftung für Reaktorschiffe
§ 26 Haftung in anderen Fällen
§ 27 Mitwirkendes Verschulden des Verletzten
§ 28 Umfang des Schadensersatzes bei Tötung
§ 29 Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung
§ 34 Freistellungsverpflichtung
§ 37 Rückgriff bei der Freistellung
§ 39 Ausnahmen von den Leistungen des Bundes
§ 40 Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist
§ 40a Gerichtsstand für Schadensersatzklagen gegen den Inhaber einer Kernanlage
Fünfter Abschnitt
Sicherung§ 41 Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept
§ 43 Umfang des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter
§ 44b Meldewesen für die Sicherheit in der Informationstechnik
Sechster Abschnitt
BußgeldvorschriftenSiebenter Abschnitt
Schlußvorschriften§ 53 Erfassung von Schäden aus ungeklärter Ursache
§ 54 Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 55 (Aufhebung von Rechtsvorschriften)
§ 57a Überleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands