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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses - Systemprüfung der Sicherheitsleittechnik von Kernkraftwerken (KTA 3506)
Vom 1. November 2017, BAnz AT 05.02.2018 B3
Inhaltsübersicht
3 Übergeordnete Prüfanforderungen
3.3 Konfigurations-Management und Konfigurations-Identifikations-Dokumentation
4 Inbetriebsetzungsprüfungen der Sicherheitsleittechnik
4.1 Prüfungen ohne Betrieb der verfahrenstechnischen Systeme
4.1.1 Allgemeine Anforderungen
4.2 Prüfungen des Zusammenwirkens mit den verfahrenstechnischen Systemen
4.2.1 Allgemeine Anforderungen
4.2.2 Voraussetzungen für die Durchführung der Prüfung
4.3 Anforderungen an Prüfhilfsmittel
4.6 Prüfungen nach Instandsetzung
4.7 Prüfungen nach Systemänderungen
4.7.2.1 Softwareänderungen an Einrichtungen, die Leittechnikfunktionen der Kategorie A ausführen
4.7.2.2 Softwareänderungen an Einrichtungen, die Leittechnikfunktionen der Kategorie B ausführen
4.7.2.3 Softwareänderungen an Einrichtungen, die Leittechnikfunktionen der Kategorie C ausführen
5 Wiederkehrende Prüfungen der Sicherheitsleittechnik
5.2 Voraussetzung für die Durchführung der Prüfung
5.6 Anforderungen an Prüfhilfsmittel
5.9 Prüfungen nach Instandsetzung