Strahlenschutz / Bund

Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Überwachung der Aktivitätskonzentrationen radioaktiver Stoffe in der Raumluft von Kernkraftwerken (KTA 1502)

Vom 01. November 2017, BAnz AT 05.02.2018 B3 S. 1

Inhaltsübersicht

Grundlagen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffe

3 Relevante Räume und Raumgruppen

3.1 Allgemeine Anforderungen

3.2 Überwachung mit festinstallierten Messeinrichtungen

3.2.1 Kernkraftwerk mit Druckwasserreaktor (DWR)

3.2.1.1 Raumgruppen

3.2.1.2 Messobjekte

3.2.2 Kernkraftwerk mit Siedewasserreaktor (SWR)

3.2.2.1 Raumgruppen

3.2.2.2 Messobjekte

3.3 Überwachung mit nicht festinstallierten Mess- oder Sammeleinrichtungen

4 Messverfahren

4.1 Allgemeine Anforderungen

4.1.1 Probenentnahme aus Kanälen

4.1.1.1 Probenentnahmeleitungen

4.1.1.2 Probenentnahmestutzen an den Abluftsammelkanälen

4.1.1.3 Sammelzeitraum

4.1.1.4 Filterhalterung und Probenentnahmeeinrichtung

4.1.2 Aufstellung der Messeinrichtungen

4.1.3 Auslegung der Messeinrichtungen gegen Umgebungseinflüsse

4.1.4 Ansprechvermögen für andere Strahlenarten

4.1.5 Einstellvorrichtungen

4.1.6 Zählratenverluste und Übersteuerungsfestigkeit

4.1.7 Signalgeber und Warneinheiten

4.1.8 Gesicherte Spannungs- und Betriebsmedienversorgung

4.1.9 Statistische Sicherheit

4.2 Spezielle Anforderungen für die Überwachung der Aktivitätskonzentrationen von Radionuklidgruppen

4.2.1 Radioaktive Edelgase

4.2.1.1 Überwachung mit festinstallierten Messeinrichtungen

4.2.1.2 Überwachung mit nicht festinstallierten Messeinrichtungen

4.2.2 An Schwebstoffen gebundene radioaktive Stoffe

4.2.2.1 Überwachung mit festinstallierten Messeinrichtungen

4.2.2.2 Überwachung mit nicht festinstallierten Mess- oder Sammeleinrichtungen

4.2.3 Radioaktives gasförmiges Jod

4.2.3.1 Überwachung mit festinstallierten Messeinrichtungen

4.2.3.2 Überwachung mit nicht festinstallierten Mess- oder Sammeleinrichtungen

4.3 Anzeige, Aufzeichnung und Aufbewahrung der Messwerte

4.3.1 Überwachung mit festinstallierten Messeinrichtungen

4.3.2 Überwachung mit nicht festinstallierten Messeinrichtungen

5 Instandhaltung und Prüfungen

5.1 Wartung und Instandsetzung

5.1.1 Durchführung

5.1.2 Dokumentation

5.2 Prüfungen

5.2.1 Durchzuführende Prüfungen

5.2.2 Erstmalige Prüfungen

5.2.2.1 Nachweis der Eignung

5.2.2.2 Kalibrierung und Überprüfung der Kalibrierung

5.2.2.3 Werksprüfung

5.2.2.4 lnbetriebsetzungsprüfung

5.2.3 Wiederkehrende Prüfungen

5.2.3.1 Allgemeines

5.2.3.2 Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen

5.2.3.3 Prüfung nach einer lnstandsetzung

5.3 Beseitigung von Mängeln

Anhang
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

 
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