KLIMASCHUTZdigital.de
Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Überwachung der Aktivitätskonzentrationen radioaktiver Stoffe in der Raumluft von Kernkraftwerken (KTA 1502)
Vom 01. November 2017, BAnz AT 05.02.2018 B3 S. 1
Inhaltsübersicht
3 Relevante Räume und Raumgruppen
3.2 Überwachung mit festinstallierten Messeinrichtungen
3.2.1 Kernkraftwerk mit Druckwasserreaktor (DWR)
3.2.2 Kernkraftwerk mit Siedewasserreaktor (SWR)
3.3 Überwachung mit nicht festinstallierten Mess- oder Sammeleinrichtungen
4.1.1 Probenentnahme aus Kanälen
4.1.1.1 Probenentnahmeleitungen
4.1.2 Aufstellung der Messeinrichtungen
4.1.3 Auslegung der Messeinrichtungen gegen Umgebungseinflüsse
4.1.4 Ansprechvermögen für andere Strahlenarten
4.1.6 Zählratenverluste und Übersteuerungsfestigkeit
4.1.7 Signalgeber und Warneinheiten
4.2 Spezielle Anforderungen für die Überwachung der Aktivitätskonzentrationen von Radionuklidgruppen
4.2.1.1 Überwachung mit festinstallierten Messeinrichtungen
4.2.1.2 Überwachung mit nicht festinstallierten Messeinrichtungen
4.2.2 An Schwebstoffen gebundene radioaktive Stoffe
4.2.2.1 Überwachung mit festinstallierten Messeinrichtungen
4.2.2.2 Überwachung mit nicht festinstallierten Mess- oder Sammeleinrichtungen
4.2.3 Radioaktives gasförmiges Jod
4.2.3.1 Überwachung mit festinstallierten Messeinrichtungen
4.2.3.2 Überwachung mit nicht festinstallierten Mess- oder Sammeleinrichtungen
4.3 Anzeige, Aufzeichnung und Aufbewahrung der Messwerte
4.3.1 Überwachung mit festinstallierten Messeinrichtungen
4.3.2 Überwachung mit nicht festinstallierten Messeinrichtungen
5 Instandhaltung und Prüfungen
5.1 Wartung und Instandsetzung
5.2.1 Durchzuführende Prüfungen
5.2.3 Wiederkehrende Prüfungen