Strahlenschutz / Bund

Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Reaktorsicherheitsbehälter aus Stahl - Teil 4: Wiederkehrende Prüfungen (KTA 3401.4)

Vom 1. November 2018, BAnz AT 05.02.2018 B3

Inhaltsübersicht

Grundlagen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffe

3 Wiederkehrende Prüfungen

3.1 Allgemeines

3.2 Anforderungen an die Prüfverfahren

3.2.1 Prüfung des Allgemeinzustands

3.2.2 Sichtprüfung

3.2.3 Dichtheitsprüfungen

3.2.4 Funktionsprüfungen

3.3 Komponentenspezifische Prüfungen

3.3.1 Prüfungen am Reaktorsicherheitsbehälter

3.3.1.1 Prüfung des Allgemeinzustands

3.3.1.2 Dichtheitsprüfung

3.3.1.3 Zerstörungsfreie Prüfungen an Schweißnähten

3.3.2 Prüfungen an Schleusen

3.3.2.1 Prüfung des Allgemeinzustands

3.3.2.2 Funktionsprüfungen

3.3.2.3 Dichtheitsprüfungen

3.3.2.4 Zerstörungsfreie Prüfungen an Schweißnähten

3.3.3 Prüfungen an Montage- und Transportöffnungen

3.3.3.1 Prüfung des Allgemeinzustands

3.3.3.2 Sichtprüfung

3.3.3.3 Dichtheitsprüfungen

3.3.3.4 Zerstörungsfreie Prüfungen an Schweißnähten

3.3.4 Prüfungen an Absperreinrichtungen

3.3.4.1 Allgemeines

3.3.4.2 Prüfung des Allgemeinzustands

3.3.4.3 Funktionsprüfungen

3.3.4.4 Dichtheitsprüfungen

3.3.5 Prüfungen an Kabeldurchführungen

3.3.5.1 Prüfung des Allgemeinzustands

3.3.5.2 Funktionsprüfungen

3.3.5.3 Dichtheitsprüfungen

3.3.6 Prüfungen an Rohrdurchführungen

3.3.6.1 Prüfung des Allgemeinzustands

3.3.6.2 Dichtheitsprüfungen

3.3.7 Zusätzliche Prüfungen an Reaktorsicherheitsbehältern mit Druckabbausystem und äußerer Dichthaut

3.3.7.1 Prüfung des Allgemeinzustands

3.3.7.2 Funktionsprüfungen

3.3.7.3 Dichtheitsprüfungen

3.3.7.4 Zerstörungsfreie Prüfungen von Schweißverbindungen

3.3.8 Kriterien für zerstörungsfreie Prüfungen von Schweißverbindungen

3.4 Prüfung der Leckagerate mit dem Leckabsaugesystem

3.5 Prüfung der integralen Leckagerate

3.6 Anforderungen an das Prüfpersonal

4 Zusammenstellung der Prüfintervalle und Zuständigkeiten

5 Dokumentation

Anhang
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

 
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