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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe – Teil 3: Überwachung der nicht mit der Kaminfortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffe (KTA 1503.3)
Vom 1. November 2017, BAnz. AT 05.02.2018 B3 S. 1
Inhaltsübersicht
3 Ermittlung der Ableitungswege und Überwachungskonzept
3.1 Kriterien zur Ermittlung der zu überwachenden Ableitungswege
4 Technische Einrichtungen, administrative Maßnahmen und Durchführung der Überwachung
4.3 Durchführung der Überwachung
5 Ausführung der Einrichtungen für kontinuierliche Aktivitätsmessungen und Probenentnahmen
5.1.1 Auslegung und Unterbringung
5.2 Messeinrichtungen für kontinuierliche Aktivitätsmessungen
5.2.2 Gamma-Messeinrichtungen in Dampferzeugerabschlämmsträngen (DWR)
6 Instandhaltung der Einrichtungen für kontinuierliche Aktivitätsmessungen und Probenentnahmen
6.1 Wartung und Instandsetzung
6.2.2 Wiederkehrende Prüfungen
7 Dokumentation der Messergebnisse
Anhang A
Rechenvorschriften für DWRAnhang B
Rechenvorschriften für SWRAnhang C
Nuklidspezifische Auswertung im bestimmungsgemäßen Betrieb von Proben aus dem Abschlämmwasser (DWR)Anhang D
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird