Strahlenschutz / Bund

Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe – Teil 3: Überwachung der nicht mit der Kaminfortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffe (KTA 1503.3)

Vom 1. November 2017, BAnz. AT 05.02.2018 B3 S. 1

Inhaltsübersicht

Grundlagen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffe

3 Ermittlung der Ableitungswege und Überwachungskonzept

3.1 Kriterien zur Ermittlung der zu überwachenden Ableitungswege

3.2 Überwachungskonzept

4 Technische Einrichtungen, administrative Maßnahmen und Durchführung der Überwachung

4.1 Ableitungswege

4.2 Überwachungsmaßnahmen

4.3 Durchführung der Überwachung

4.3.1 Druckwasserreaktoren

4.3.1.1 Aktivitätsableitungen aus dem Sekundärkreis durch Leckagen in die Maschinenhausraumluft und über Dachlüfter an die Umgebung im bestimmungsgemäßen Betrieb

4.3.1.2 Aktivitätsableitungen aus dem Sekundärkreis über die Sicherheits- und Abblaseregelventile im bestimmungsgemäßen Betrieb und bei Störfallen

4.3.1.3 Aktivitätsableitungen beim Störfall "Leck einer Frischdampfleitung hinter den Frischdampfabschlussarmaturen"

4.3.2 Siedewasserreaktoren

4.3.2.1 Aktivitätsableitungen aus dem Frischdampf-/Speisewassersystem bei Öffnen der Maschinenhausdachklappen infolge eines Lecks einer Frischdampf- oder Speisewasserleitung im Reaktorgebäude oder im Maschinenhaus

5 Ausführung der Einrichtungen für kontinuierliche Aktivitätsmessungen und Probenentnahmen

5.1 Allgemeine Anforderungen

5.1.1 Auslegung und Unterbringung

5.1.2 Ausfallsicherheit

5.1.3 Statistische Sicherheit

5.1.4 Schwellenwerte

5.1.5 Messwertanzeige und Aufzeichnung

5.1.6 Prüfbarkeit

5.2 Messeinrichtungen für kontinuierliche Aktivitätsmessungen

5.2.1 Nachweisgrenzen

5.2.2 Gamma-Messeinrichtungen in Dampferzeugerabschlämmsträngen (DWR)

5.2.3 Gamma-Messeinrichtung zur Überwachung des Abgases aus der Kondensatorevakuierung vor der Verzögerungsstrecke der Abgasanlage (SWR)

6 Instandhaltung der Einrichtungen für kontinuierliche Aktivitätsmessungen und Probenentnahmen

6.1 Wartung und Instandsetzung

6.1.1 Durchführung

6.1.2 Buchführung

6.2 Prüfungen

6.2.1 Erstmalige Prüfungen

6.2.1.1 Nachweis der Eignung

6.2.1.2 Kalibrierung und Überprüfung der Kalibrierung

6.2.1.3 Werksprüfung

6.2.1.4 Inbetriebsetzungsprüfung

6.2.2 Wiederkehrende Prüfungen

6.2.2.1 Allgemeines

6.2.2.2 Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen

6.2.2.3 Prüfung nach einer Instandsetzung

6.3 Beseitigung von Mängeln

7 Dokumentation der Messergebnisse

7.1 Fließschema

7.2 Umfang der Dokumentation

Anhang A
Rechenvorschriften für DWR

Anhang B
Rechenvorschriften für SWR

Anhang C
Nuklidspezifische Auswertung im bestimmungsgemäßen Betrieb von Proben aus dem Abschlämmwasser (DWR)

C 1 Gammastrahler

C 2 Radioaktives Strontium

C 3 Tritium

Anhang D
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

 
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