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Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz – BbgDSG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2018 (GVBl. Nr. 7/2018 S. 1)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen§ 4 Freigabeverfahren und Einsicht in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Abschnitt 2
Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten§ 5 Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 6 Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken
§ 7 Erhebung personenbezogener Daten
Abschnitt 3
Rechte der betroffenen Person§ 10 Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten
§ 11 Auskunftsrecht der betroffenen Person und Einsicht in Akten
Abschnitt 4
Die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht§ 18 Aufgaben und Befugnisse, Mitwirkungspflichten
§ 20 Gerichtlicher Rechtsschutz
§ 21 Durchführung der Kontrolle
§ 22 Mitteilungen an die Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
§ 23 Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht
Abschnitt 5
Besondere Verarbeitungssituationen§ 24 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Unterabschnitt 1
Besondere Verarbeitungssituationen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679§ 25 Datenverarbeitung für wissenschaftliche und historische Forschungszwecke
§ 26 Datenverarbeitung bei Beschäftigungsverhältnissen
§ 27 Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der parlamentarischen Kontrolle
Unterabschnitt 2
Besondere Verarbeitungssituationen außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2016/679Abschnitt 6
Sanktionen, Einschränkung von Grundrechten