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Thüringer Bauordnung (Thüringer Bauordnung – ThürBO)
vom 13. März 2014 (GVBl. S. 49), geändert am 22. März 2016 (GVBl. S. 153)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeine BestimmungenZweiter Teil
Das Grundstück und seine Bebauung§ 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden
§ 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken
§ 8 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze
Dritter Teil
Bauliche AnlagenZweiter Abschnitt
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse
Dritter Abschnitt
Bauprodukte und Bauarten§ 18 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
§ 19 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
§ 20 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall
§ 23 Übereinstimmungserklärung des Herstellers
Vierter Abschnitt
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer§ 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Fünfter Abschnitt
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen§ 33 Erster und zweiter Rettungsweg
§ 35 Notwendige Treppenräume, Ausgänge
§ 36 Notwendige Flure, offene Gänge
Sechster Abschnitt
Technische Gebäudeausrüstung§ 40 Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle
§ 42 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung
§ 43 Sanitäre Anlagen, Wasserzähler
Siebenter Abschnitt
Nutzungsbedingte AnforderungenVierter Teil
Die am Bau BeteiligtenFünfter Teil
Bauaufsichtsbehörden, VerfahrenErster Abschnitt
BauaufsichtsbehördenZweiter Abschnitt
Genehmigungspflicht, GenehmigungsfreiheitDritter Abschnitt
Genehmigungsverfahren§ 62 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
§ 67 Bauantrag und Bauvorlagen
§ 68 Behandlung des Bauantrags
§ 69 Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit
§ 70 Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
§ 71 Baugenehmigung und Baubeginn
§ 72 Geltungsdauer der Genehmigung
Vierter Abschnitt
Bauaufsichtliche MaßnahmenFünfter Abschnitt
BauüberwachungSechster Abschnitt
BaulastenSechster Teil
Marktüberwachung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011§ 83 Aufbau der Marktüberwachungsbehörden
Siebenter Teil
Ordnungswidrigkeiten, Verordnungsermächtigungen, Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 89 Bestehende bauliche Anlagen