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Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung – HkRNDV)
Vom 8. November 2018 (BGBl. I S. 1853), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1312)
Die Änderungen durch Artikel 15 des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1312) treten gemäß Artikel 20 Absatz 1 desselben Gesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften§ 3 Kommunikation mit der Registerverwaltung
§ 5 Benennung der Verwendungsgebiete und Bestimmung der Verwendungsregionen für Regionalnachweise
§ 6 Kontoeröffnung im Herkunftsnachweisregister
§ 7 Kontoeröffnung im Regionalnachweisregister
§ 9 Kontoführung durch Nutzer und Hauptnutzer
§ 10 Übermittlung der Daten von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen
§ 11 Übermittlung der Daten von Betreibern der Elektrizitätsversorgungsnetze
Abschnitt 2
Ausstellung und Inhalte von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen, Registrierung von AnlagenUnterabschnitt 1
Ausstellung von Herkunftsnachweisen§ 12 Voraussetzungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen
§ 14 Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Grenzkraftwerken
§ 15 Ablehnung der Ausstellung von Herkunftsnachweisen ohne entsprechende Stromerzeugung
§ 16 Inhalte des Herkunftsnachweises
§ 17 Festlegung des Erzeugungszeitraums bei Herkunftsnachweisen
Unterabschnitt 2
Ausstellung von Regionalnachweisen§ 18 Voraussetzungen für die Ausstellung von Regionalnachweisen
§ 19 Inhalte des Regionalnachweises
§ 20 Festlegung des Erzeugungszeitraums bei Regionalnachweisen
Unterabschnitt 3
Registrierung und Löschung von Anlagen§ 21 Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister
§ 23 Anlagenregistrierung im Regionalnachweisregister
§ 24 Änderung von Anlagendaten
§ 25 Registrierung von Gesamtanlagen
§ 26 Gültigkeitsdauer der Anlagenregistrierung; erneute Anlagenregistrierung
§ 27 Löschung der Anlagenregistrierung und Wechsel des Anlagenbetreibers
Abschnitt 3
Übertragung, Entwertung, Löschung und Verfall von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen§ 28 Übertragung von Herkunftsnachweisen
§ 29 Übertragung und Rückbuchung von Regionalnachweisen
§ 30 Verwendung und Entwertung von Herkunftsnachweisen
§ 30a Gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen
§ 31 Verwendung und Entwertung von Regionalnachweisen, Ausweisung in der Stromkennzeichnung
§ 32 Löschung von Herkunftsnachweisen
§ 33 Löschung von Regionalnachweisen
Abschnitt 4
Anerkennung und Import von Herkunftsnachweisen von ausländischen registerführenden Stellen§ 36 Anerkennung von Herkunftsnachweisen von ausländischen registerführenden Stellen
§ 38 Allgemeine Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten
§ 39 Pflichten bei der Nutzung des Herkunftsnachweisregisters oder des Regionalnachweisregisters
§ 40 Mitwirkungspflichten der Kontoinhaber
§ 42 Begutachtungspflichten bei im Herkunftsnachweisregister registrierten Biomasseanlagen
§ 43 Tätigkeit von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen
§ 44 Vorlage weiterer Unterlagen durch Anlagenbetreiber und Kontoinhaber
Abschnitt 6
Erhebung, Speicherung, Verwendung, Übermittlung und Löschung von Daten§ 45 Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
Abschnitt 7
OrdnungswidrigkeitenAbschnitt 8
Sperrung und Schließung des Kontos, Ausschluss von der Teilnahme an den Registern§ 49 Sperrung und Entsperrung des Kontos
§ 51 Ausschluss von der Teilnahme an den Registern, erneute Teilnahme nach Ausschluss
Abschnitt 9
Nutzungsbedingungen