Energiewirtschaft / Bund

Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung – HkRNDV)

Vom 8. November 2018 (BGBl. I S. 1853), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1312)

Hinweis der Redaktion:

Die Änderungen durch Artikel 15 des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1312) treten gemäß Artikel 20 Absatz 1 desselben Gesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Registerführung

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Kommunikation mit der Registerverwaltung

§ 4 Korrektur von Fehlern

§ 5 Benennung der Verwendungsgebiete und Bestimmung der Verwendungsregionen für Regionalnachweise

§ 6 Kontoeröffnung im Herkunftsnachweisregister

§ 7 Kontoeröffnung im Regionalnachweisregister

§ 8 Registrierung von Dienstleistern und Beauftragung und Bevollmächtigung von Dienstleistern durch den Kontoinhaber

§ 9 Kontoführung durch Nutzer und Hauptnutzer

§ 10 Übermittlung der Daten von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen

§ 11 Übermittlung der Daten von Betreibern der Elektrizitätsversorgungsnetze

Abschnitt 2
Ausstellung und Inhalte von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen, Registrierung von Anlagen

Unterabschnitt 1
Ausstellung von Herkunftsnachweisen

§ 12 Voraussetzungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen

§ 13 Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Pumpspeicherkraftwerken und aus Laufwasserkraftwerken mit Pumpbetrieb ohne Speicherung

§ 14 Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Grenzkraftwerken

§ 15 Ablehnung der Ausstellung von Herkunftsnachweisen ohne entsprechende Stromerzeugung

§ 16 Inhalte des Herkunftsnachweises

§ 17 Festlegung des Erzeugungszeitraums bei Herkunftsnachweisen

Unterabschnitt 2
Ausstellung von Regionalnachweisen

§ 18 Voraussetzungen für die Ausstellung von Regionalnachweisen

§ 19 Inhalte des Regionalnachweises

§ 20 Festlegung des Erzeugungszeitraums bei Regionalnachweisen

Unterabschnitt 3
Registrierung und Löschung von Anlagen

§ 21 Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister

§ 22 Einsatz von Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation bei der Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister

§ 23 Anlagenregistrierung im Regionalnachweisregister

§ 24 Änderung von Anlagendaten

§ 25 Registrierung von Gesamtanlagen

§ 26 Gültigkeitsdauer der Anlagenregistrierung; erneute Anlagenregistrierung

§ 27 Löschung der Anlagenregistrierung und Wechsel des Anlagenbetreibers

Abschnitt 3
Übertragung, Entwertung, Löschung und Verfall von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen

§ 28 Übertragung von Herkunftsnachweisen

§ 29 Übertragung und Rückbuchung von Regionalnachweisen

§ 30 Verwendung und Entwertung von Herkunftsnachweisen

§ 30a Gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen

§ 31 Verwendung und Entwertung von Regionalnachweisen, Ausweisung in der Stromkennzeichnung

§ 32 Löschung von Herkunftsnachweisen

§ 33 Löschung von Regionalnachweisen

§ 34 Verfall von Herkunftsnachweisen

§ 35 Verfall von Regionalnachweisen

Abschnitt 4
Anerkennung und Import von Herkunftsnachweisen von ausländischen registerführenden Stellen

§ 36 Anerkennung von Herkunftsnachweisen von ausländischen registerführenden Stellen

§ 37 Import anerkannter Herkunftsnachweise

Abschnitt 5
Pflichten von Registerteilnehmern, Hauptnutzern, Nutzern und Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 38 Allgemeine Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten

§ 39 Pflichten bei der Nutzung des Herkunftsnachweisregisters oder des Regionalnachweisregisters

§ 40 Mitwirkungspflichten der Kontoinhaber

§ 41 Übermittlungs- und Mitteilungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen und der Anlagenbetreiber

§ 42 Begutachtungspflichten bei im Herkunftsnachweisregister registrierten Biomasseanlagen

§ 42a Begutachtungspflichten bei im Herkunftsnachweisregister registrierten hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 43 Tätigkeit von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen

§ 44 Vorlage weiterer Unterlagen durch Anlagenbetreiber und Kontoinhaber

Abschnitt 6
Erhebung, Speicherung, Verwendung, Übermittlung und Löschung von Daten

§ 45 Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten

§ 46 Datenübermittlung

§ 47 Löschung von Daten

Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 48 Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 8
Sperrung und Schließung des Kontos, Ausschluss von der Teilnahme an den Registern

§ 49 Sperrung und Entsperrung des Kontos

§ 50 Schließung des Kontos

§ 51 Ausschluss von der Teilnahme an den Registern, erneute Teilnahme nach Ausschluss

Abschnitt 9
Nutzungsbedingungen

§ 52 Nutzungsbedingungen

§ 53 Ausschluss des Widerspruchsverfahrens

 
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