Anlagensicherheit / Bund

Technische Regeln für Betriebssicherheit – Betrieb von Aufzugsanlagen (TRBS 3121)

Ausgabe: Oktober 2018 (GMBl 2018, S. 942), geändert durch die Bekanntmachung vom 12. Januar 2025 (GMBl 2025, S. 130)

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:

Neufassung der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen"

Die TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen", Ausgabe Oktober 2009, GMBl 2009, S. 1602 [Nr. 77] v. 20.11.2009, wird wie folgt neugefasst:

Inhaltsübersicht

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Arbeitgeber

2.2 Betreiber

2.3 Instandhaltungsunternehmen

2.4 Personenbefreiung

2.5 Notdienst

2.6 Dauerhafte Außerbetriebnahme

2.7 Aufzugsfremde Personen

3 Pflichten des Betreibers/Arbeitgebers

3.1 Allgemeine Anforderungen

3.1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung

3.1.2 Gefährdungsbeurteilung

3.1.3 Zugang

3.1.4 Mängel und Mängelbeseitigung

3.1.5 Unfall- und Schadensanzeige

3.2 Erforderliche technische Unterlagen und Dokumente

3.3 Sichere Verwendung

3.3.1 Betrieb

3.3.2 Regelmäßige Kontrolle auf offensichtliche Mängel sowie der Funktionsfähigkeit durch eine beauftragte Person (Aufzugswärter)

3.4 Instandhaltung

3.4.1 Instandhaltung durch Aufzugsfachpersonal

3.4.2 Arbeiten durch aufzugsfremdes Fachpersonal

3.5 Prüfungen

3.6 Notfallplan

3.7 Personenbefreiung

3.7.1 Allgemein

3.7.2 Zweiwege-Kommunikationssysteme/Notrufeinrichtungen

3.7.3 Maßnahmen zur Personenbefreiung

3.8 Nutzungsänderung

3.9 Dauerhafte Außerbetriebnahme

Anhang 1
Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV für die nach dem Stand der Technik sichere Verwendung von Personen- und Lastenaufzügen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV

Anhang 2
Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV für die nach dem Stand der Technik sichere Verwendung von Personen-Umlaufaufzügen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe c BetrSichV

Anhang 3
Anforderungen an den Betrieb von Feuerwehraufzügen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmung

3 Pflichten des Betreibers/Arbeitgebers

3.1 Allgemeine Anforderungen

3.2 Erforderliche Unterlagen und Dokumente zu den im Folgenden beschriebenen Einrichtungen

Anhang 4
Anforderungen an den Betrieb von Aufzugsanlagen hinsichtlich der Schnittstelle Aufzug – Gebäude

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Pflichten des Betreibers/Arbeitgebers

3.1 Allgemeine Anforderungen

3.2 Erforderliche Unterlagen und Dokumente zu den im Folgenden beschriebenen Einrichtungen

 
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
 

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon (030) 25 00 85-0 | Telefax (030) 25 00 85-305 | E-Mail: ESV@ESVmedien.de

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten.
Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG.
The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.