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- Vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 8)
- Vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4645)
- Vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034), zuletzt geändert durch Artikel 83 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3475)
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV)
Vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. April 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 132)
Inhaltsübersicht
Teil 1
BegriffsbestimmungenTeil 2
Strahlenschutz bei geplanten ExpositionssituationenKapitel 1
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten§ 2 Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten
§ 3 Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes
Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung§ 5a Genehmigungsfreier Zusatz radioaktiver Stoffe
§ 6 Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen
§ 7 Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 8 Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern
Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe§ 12 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 13 Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 14 Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung
§ 15 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung
Abschnitt 3
Bauartzulassung§ 17 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern
§ 18 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern
§ 19 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten
§ 20 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten
§ 21 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten
§ 22 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen
§ 24 Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung
§ 25 Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung
Abschnitt 4
Rückstände§ 27 Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen
§ 28 Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen
§ 30 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt
Kapitel 3
Freigabe§ 31 Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium
§ 35 Uneingeschränkte Freigabe
§ 40 Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg
Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes§ 43 Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
§ 44 Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche
§ 46 Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung
Kapitel 5
Fachkunde und Kenntnisse§ 47 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
§ 48 Aktualisierung der Fachkunde
§ 50 Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse
Kapitel 6
Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von TätigkeitenAbschnitt 1
Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche§ 52 Einrichten von Strahlenschutzbereichen
§ 53 Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen
§ 54 Vorbereitung der Brandbekämpfung
§ 55 Zutritt zu Strahlenschutzbereichen
§ 56 Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen
§ 57 Kontamination und Dekontamination
§ 58 Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen
§ 62 Räume für den Betrieb von Störstrahlern
§ 64 Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen
§ 65 Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis
§ 66 Messung der Personendosis
§ 67 Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals
§ 68 Beschäftigung mit Strahlenpass
§ 69 Schutz von schwangeren und stillenden Personen
§ 70 Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote
Abschnitt 2
Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen§ 71 Kategorien beruflich exponierter Personen
§ 72 Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten
§ 73 Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten
§ 74 Besonders zugelassene Expositionen
§ 75 Sonstige Schutzvorkehrungen
§ 76 Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals
Abschnitt 3
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen§ 77 Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
§ 78 Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung
Abschnitt 4
Besondere Regelungen zum Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen§ 82 Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
Abschnitt 5
Sicherheit von StrahlenquellenUnterabschnitt 1
Hochradioaktive StrahlenquellenUnterabschnitt 2
Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen§ 85 Buchführung und Mitteilung
§ 86 Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe
§ 87 Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe
§ 92 Besondere Kennzeichnungspflichten
§ 93 Entfernen von Kennzeichnungen
§ 94 Abgabe radioaktiver Stoffe
§ 95 Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen
§ 96 Überlassen von Störstrahlern
Abschnitt 6
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt§ 99 Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe
§ 100 Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition
§ 101 Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition
§ 102 Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe
Abschnitt 7
Vorkommnisse§ 106 Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle
§ 107 Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall
§ 108 Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses
§ 109 Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung
§ 110 Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden
§ 111 Aufgaben der zentralen Stelle
§ 112 Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften
Abschnitt 8
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am MenschenUnterabschnitt 1
Technische Anforderungen§ 114 Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen
§ 115 Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung; Bezugswertfestlegung
Unterabschnitt 2
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen§ 119 Rechtfertigende Indikation
§ 120 Schutz von besonderen Personengruppen
§ 121 Maßnahmen bei der Anwendung
§ 122 Beschränkung der Exposition
§ 123 Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie
§ 125 Diagnostische Referenzwerte; Bevölkerungsdosis
§ 126 Risikobeurteilung vor Strahlenbehandlungen
§ 128 Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung
§ 130 Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen
§ 133 Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung
§ 134 Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person
§ 135 Aufklärung und Befragung
§ 136 Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen
§ 137 Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen
§ 138 Besondere Schutzpflichten
§ 140 Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen
Abschnitt 10
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der TierheilkundeAbschnitt 11
Berechtigte Personen§ 145 Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen
§ 146 Berechtigte Personen in der Tierheilkunde
§ 147 Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde
Kapitel 7
In formationspflichten des HerstellersKapitel 8
AufsichtsprogrammTeil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen§ 150 Dosimetrie bei Einsatzkräften
Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden ExpositionssituationenKapitel 1
Schutz vor RadonAbschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze§ 153 Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes
Abschnitt 2
Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen§ 155 Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle
§ 156 Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition
§ 157 Ermittlung der Exposition und der Körperdosis
§ 158 Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes
Kapitel 2
Schutz vor Radioaktivität in BauproduktenKapitel 3
Radioaktive Altlasten§ 160 Ermittlung der Exposition
§ 163 Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen
Kapitel 4
Sonstige bestehende Expositionssituationen§ 166 Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen
Teil 5
Expositionssituationsübergreifende VorschriftenKapitel 1
Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes MetallKapitel 2
Dosis- und MessgrößenKapitel 3
Gemeinsame Vorschriften für die berufliche ExpositionKapitel 4
Bestimmung von Sachverständigen§ 177 Bestimmung von Sachverständigen
§ 178 Erweiterung der Bestimmung
Teil 6
SchlussbestimmungenKapitel 1
OrdnungswidrigkeitenKapitel 2
Übergangsvorschriften§ 185 Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)
§ 188 Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)
§ 189 Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)
§ 190 Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)
§ 191 Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)
§ 192 Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)
§ 194 Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)
§ 195 Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)
§ 196 Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)
§ 197 Dosis- und Messgrößen (§ 171, Anlage 18)
Anlage 1 (zu § 2)
Liste der nicht gerechtfertigten TätigkeitsartenAnlage 2 (zu den §§ 3 und 4)
Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von TätigkeitsartenAnlage 3 (zu den §§ 5, 5a, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96)
Genehmigungsfreie TätigkeitenAnlage 4 (zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3)
Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte TochternuklideAnlage 5 (zu § 27 und Anlage 7)
Überwachungsgrenzen sowie Verwertungs- und Beseitigungswege für die Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von RückständenAnlage 6 (zu den §§ 28, 100, 101)
Grundsätze für die Ermittlung von Expositionen bei RückständenAnlage 7 (zu § 29 Absatz 4)
Voraussetzungen für die Entlassung aus der Überwachung bei gemeinsamer Deponierung von überwachungsbedürftigen Rückständen mit anderen Rückständen und AbfällenAnlage 8 (zu den §§ 35, 36, 37, 39 sowie Anlage 4)
Festlegungen zur FreigabeAnlage 9 (zu den §§ 84, 85, 167, 168, 192)
Liste der Daten über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ), die im Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) erfasst werdenAnlage 10 (zu den §§ 91, 92)
StrahlenzeichenAnlage 11 (zu den §§ 100, 101, 102, 160, 168, Anlage 6 und Anlage 8)
Annahmen bei der Berechnung der ExpositionAnlage 12 (zu § 103 Absatz 3)
Leitstellen des Bundes für die Emissions- und ImmissionsüberwachungAnlage 13 (zu § 106 Absatz 4)
Information der Bevölkerung zur Vorbereitung auf einen NotfallAnlage 14 (zu § 108)
Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses bei medizinischer Exposition und bei Exposition der untersuchten Person bei einer nichtmedizinischen AnwendungAnlage 15 (zu § 108)
Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses in einer geplanten ExpositionssituationAnlage 16 (zu § 149)
Kriterien zur Bestimmung der Art und des Ausmaßes des mit einer Tätigkeit verbundenen RisikosAnlage 17 (zu § 159)
Aktivitätsindex und nicht zu überschreitende Werte nach § 135 Absatz 1 Satz 3 des StrahlenschutzgesetzesAnlage 18 (zu den §§ 171, 197)
Dosis- und Messgrößen