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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1854 DER KOMMISSION vom 27. November 2018 über die Anerkennung des freiwilligen Systems "Better Biomass" zum Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien der Richtlinien 98/70/EG und 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Durchführungsbeschluss über die Anerkennung des freiwilligen Systems "Better Biomass" zum Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien der Richtlinien 98/70/EG und 2009/28/EG – (EU) 2018/1854)
Vom 27. November 2018, ABl. L 302 S. 73