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Einführung der „Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA)“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)
Vom 21. Januar 2019 (Nds. MBl. S. 343), geändert durch Erlass vom 4. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 540)
Inhaltsübersicht
Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA)
1. Eingangskenngrößen für Schallimmissionsprognosen
a) Unsicherheit der Herstellerangabe
b) Unsicherheit der Typvermessung
c) Unsicherheit durch Serienstreuung
4. Empfehlungen für Nebenbestimmungen der Genehmigung
4.2 Falls die Planung auf Basis von Angaben des Herstellers beruht
4.3 Falls nur ein Emissionsmessbericht vorliegt
5.1 Emissionsmessungen zur Typkennzeichnung