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Technische Regeln für Betriebssicherheit – Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen (TRBS 2121 Teil 3)
Ausgabe: Januar 2019 (GMBl 2019, S. 36)
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technischen Regeln für Betriebssicherheit bekannt:
Neufassung der TRBS 2121 Teil 3
Die TRBS 2121 Teil 3 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Gefährdungen und Benutzung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen", Ausgabe Juli 2009, GMBl 2009, S. 851 [Nr. 40] v. 21.9.2009, Berichtigung: Ausgabe Oktober 2009, GMBl 2009, S. 1582 [Nr. 77] v. 20.11.2009, wird wie folgt neu gefasst:
Inhaltsübersicht
2.1 Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen
4 Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz
4.3.2 Beauftragter Beschäftigter (§ 12 Absatz 3 BetrSichV)
4.3.2.1 Beauftragter Beschäftigter für vertikale Zugangs- und Positionierungsverfahren
4.4 Unterweisung
(§ 12 BetrSichV)5.1 Überprüfung vor und während der Verwendung
(§ 4 Absatz 5 BetrSichV)5.2 Wiederkehrende Prüfungen
(§ 14 Absatz 2 BetrSichV)