Immissionsschutz / Bund

Bekanntmachung der Anforderungen an Stickoxid-Minderungssysteme (NOx-Minderungssysteme) mit hoher Minderungsleistung zur Einhaltung eines Emissionswerts von weniger als 270 mg/km NOx für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (Anforderungen an NOx-Minderungssysteme mit hoher Minderungsleistung zur Einhaltung eines Emissionswerts von weniger als 270 mg/km NOx für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor – NOxMS-Pkw)

Vom 12. Juli 2019 (BAnz AT 26.07.2019 B4)

Inhaltsübersicht

1 Allgemeines

1.1 Gegenstand und Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

2 Anforderungen an NOxMS-Pkw

2.1 Anforderungen bei Hardware-Nachrüstung

2.2 Anforderungen bei Software-Updates

2.3 Anforderungen an NOxMS-Pkw ohne technische Änderungen

3 Übereinstimmungskriterien für NOxMS-Pkw bei Hardware-Nachrüstung

4 PEMS-Prüffamilie

4.1 Fahrzeughersteller

4.2 Technische Kriterien

4.3 Messfahrzeug

5 Verwendungsbereich

6 Kraftstoff/Kraftstoffqualität

7 Prüfung des NOxMS-Pkw

7.1 Einbau des zu prüfenden NOxMS-Pkw

7.2 Messfahrten und Prüfablauf

7.2.1 Randbedingungen

7.2.1.1 Fahrzeugnutzlast und Prüfmasse

7.2.1.2 Umgebungsbedingungen

7.2.2 Fahrzeugkonditionierung – Prüfung bei Start mit kaltem Motor

7.2.3 Dynamische Bedingungen

7.2.4 Zustand und Betrieb des Fahrzeugs

7.2.4.1 Nebenverbraucher

7.2.4.2 Fahrzeuge mit einem System mit periodischer Regenerierung

7.2.5 Anforderungen an die Messfahrt

7.2.5.1 Allgemeine Anforderungen

7.2.5.2 Fahrstreckenanteile und Durchführung der Messfahrt

7.2.5.3 Geschwindigkeiten

7.2.5.4 Stadtanteil

7.2.5.5 Autobahnanteil

7.2.6 Anforderungen an den Betrieb

7.2.7 Kaltstart

7.2.8 Schmieröl, Kraftstoff und Reagens

7.3 Emissionen und Bewertung der Messfahrt

7.4 Berechnung des Emissionsergebnisses

8 Bewertungskriterien für NOxMS-Pkw

9 Messtechnik

9.1 Messtechnische Ausrüstung

9.2 Validierung der Messtechnik

10 Überwachungsmaßnahmen

10.1 Dauerhaltbarkeitsnachweis durch den Hersteller

10.2 Bestätigungsprüfungen durch die Genehmigungsbehörde

10.3 Übereinstimmungsfaktor

11 Allgemeine Betriebserlaubnis für Hardware-Nachrüstung oder Software-Updates

12 Aufhebung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOxMS-Pkw

13 Zusätzliche Anforderungen zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOxMS-Pkw

13.1 Einhaltung der Typgenehmigungsvorschriften

13.2 Betriebsverhalten und Sicherheit

13.3 Geräuschverhalten

13.4 Elektromagnetische Verträglichkeit

13.5 Austausch vorhandener PMS/Nachrüstung bislang nicht vorhandener PMS

13.6 Anforderungen an das PMS als Bestandteil des NOxMS-Pkw

13.7 Warn- und Aufforderungssysteme bei reagensgestützten Hardware-Nachrüstsystemen

13.7.1 Vorhandene OBD- und NC-Systeme sowie Warn- und Aufforderungssysteme

13.7.2 Anzeige-, Warn- und Aufforderungssysteme für NOxMS-Pkw

13.8 NH3-Emissionen bei reagensgestützten Hardware-Nachrüstsystemen

13.9 Sekundäremissionen

13.10 Änderungen an emissionsrelevanten Bauteilen und Systemkomponenten

13.11 Einbau- und Installationsanweisungen sowie Halterinformationen

13.12 Eingriff in die Motorsteuerung, in das OBD-System und in Kommunikationsschnittstellen

13.13 Ermittlung der Änderung der CO2-Emissionen

13.13.1 Testverfahren und Bewertung der Messergebnisse

13.13.2 Verwendungsbereich

14 Einbau und Abnahme des NOxMS-Pkw bei technischen Änderungen

14.1 Einbau

14.2 Abnahme

15 Vorgehensweise bei Gleichwertigkeitsbescheinigungen des Fahrzeugherstellers bei NOxMS-Pkw ohne technische Änderungen

16 Inkrafttreten

Anhang I (zu Nummer 2)
Beschreibungsbogen/Informations-Dokument

Anhang II (zu Nummer 5)
Verwendungsbereich

Anhang III
Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für ein NOxMS-Pkw bei einer Hardware-Nachrüstung oder bei einem Software-Update

Anhang IV (zu Nummer 14.2)
Bescheinigung der Abnahme des ordnungsgemäßen Einbaus eines NOxMS-Pkw (Hardware-Nachrüstung oder Software-Update) zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde

1 Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus

2 Angaben zum Kraftfahrzeug

3 Angaben zum NOxMS-Pkw

4 Angaben zu den Fahrzeugpapieren

 
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