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Hinweise zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche (Freizeitlärm-Richtlinie)
Erlass vom 21. Januar 2019 – V 623 – 572.712.600 – (Amtsbl SH 2016, S. 101)
Für die zuständigen Überwachungsbehörden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gebe ich nachstehend die überarbeiteten „Hinweise zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche“ bekannt:
Inhaltsübersicht
1 Anwendungsbereich/Begriffsbestimmungen
2 Immissionsschutzrechtliche Grundsätze
3 Ermittlung des Beurteilungspegels der von Freizeitanlagen ausgehenden Geräusche
3.1 Zuschlag KI für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen
3.2 Zuschlag Kr für Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit
3.3 Schutz ruhebedürftiger Zeiten und der Sonn- und Feiertage
4 Immissionsschutzrechtliche Bewertung
4.1 Immissionsrichtwerte „Außen“
4.4.1 Standortgebundenheit, soziale Adäquanz und Akzeptanz der Veranstaltungen