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Hamburgisches Gesetz über Regelungen für den Übergangszeitraum nach Artikel 126, 132 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Hamburgisches Brexit-Übergangsgesetz – HmbBrexitÜG)
Vom 28. Oktober 2019 (HmbGVBl. S. 348)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: