KLIMASCHUTZdigital.de
Weitere Dokumente
Weitere Fassungen
Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)
Vom 10. Dezember 2019 (GVBl. S. 686), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. November 2021 (GVBl. S. 608, 609)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
Inhaltsübersicht
Teil 1
Ausführung des Bundes-ImmissionsschutzgesetzesArt. 1 Allgemeine Zuständigkeiten
Teil 2
Landesrechtlicher ImmissionsschutzArt. 6 Schutz vor Einwirkungen durch Motoren
Art. 7 Rechtsverordnungen der Gemeinden
Art. 81 Nicht gewerbliche und nicht wirtschaftliche Betriebsbereiche
Teil 3
Gemeinsame und Schlussvorschriften