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Verordnung zu den Innovationsausschreibungen (Innovationsausschreibungsverordnung – InnAusV)
Vom 20. Januar 2020 (BGBl. I S. 106), geändert am 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138, 3193)
Inhaltsübersicht
§ 3 Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
§ 4 Teilnahmeberechtigte Anlagen
§ 5 Gebote der Innovationsausschreibungen
§ 6 Weitere Anforderungen an Gebote für Anlagenkombinationen
§ 7 Zusätzliche Bekanntmachung bei Innovationsausschreibungen
§ 9 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
§ 11 Zuschlagserteilung, Zuschlagsbegrenzung
§ 12 Bekanntgabe der Zuschläge und Werte
§ 13 Weitere Bestimmungen zu Anlagenkombinationen
§ 13a Erstattung von Sicherheiten
§ 15 Festlegung zu besonderen Solaranlagen
§ 16 Weitere Anforderungen an Gebote für besondere Solaranlagen
§ 17 Zuschlagsverfahren für besondere Solaranlagen