KLIMASCHUTZdigital.de
Weitere Dokumente
Weitere Fassungen
- Vom 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. November 2025 (HmbGVBl. S. 597)
- Vom 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2023 (HmbGVBl. S. 443)
- Vom 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148), geändert am 12. Mai 2020 (HmbGVBl. S. 280)
Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas (Hamburgisches Klimaschutzgesetz – HmbKliSchG)
Vom 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Klimaschutzziele, allgemeine Vorschriften§ 1 Klimaschutz als Querschnittsaufgabe
§ 4 Hamburger Klimaschutzziele
Zweiter Teil
Wärmenetze, Kohleausstieg§ 8 Anschluss- und Benutzungsgebot
§ 9 Wärme aus Kohleverbrennung in Wärmenetzen
§ 10 Dekarbonisierungsfahrpläne für Wärmeversorgungsunternehmen
Dritter Teil
Gebäude, erneuerbare Energien§ 14 Förderung klimafreundlicher Baustoffe
§ 15 Wärmeschutz und Energiebedarf
§ 17 Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung
Vierter Teil
Öffentliche Gebäude und klimaneutrale Landesverwaltung§ 20 Anforderungen an öffentliche Gebäude
§ 21 Nutzung von erneuerbaren Energien
§ 22 Klimafreundliche Baustoffe bei öffentlichen Gebäuden
§ 23 Klimaneutrale Landesverwaltung
§ 24 Funktionalitätsvorbehalt, Ausnahmen
§ 27 Datenverarbeitung, Veröffentlichung anonymisierter Daten
Sechster Teil
Klimaschutz im VerkehrSiebter Teil
Befugnisse der zuständigen BehördenAchter Teil
Schlussbestimmung