Energiewirtschaft / Bund

Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz – KVBG)

Vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1818), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 405)

Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Zweck und Ziele des Gesetzes

§ 3 Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zielniveau, Ausschreibungsvolumen und Umfang der gesetzlichen Reduzierung

§ 4 Zielniveau und Zieldaten

§ 5 Erreichen des Zielniveaus durch Ausschreibungen und die gesetzliche Reduzierung

§ 6 Ermittlung des Ausschreibungsvolumens und des Umfangs der gesetzlichen Reduzierung

§ 7 Ermittlung des Ausgangsniveaus durch die Bundesnetzagentur

§ 8 Beschleunigtes Verfahren zur Erfassung der Steinkohleanlagen

§ 9 Verbindliche

Teil 3
Ausschreibungen zur Reduzierung der Steinkohleverstromung

§ 10 Gegenstand der Ausschreibungen, Gebotstermine

§ 11 Bekanntmachung der Ausschreibung

§ 12 Teilnahmeberechtigung

§ 13 Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die Ausschreibungen

§ 14 Anforderungen an Gebote

§ 15 Rücknahme von Geboten

§ 16 Ausschluss von Bietern

§ 17 Ausschluss von Geboten

§ 18 Zuschlagsverfahren

§ 19 Höchstpreis

§ 20 Verfahren bei Unterzeichnung der Ausschreibung

§ 21 Zuschlagstermine, Erteilung der Zuschläge

§ 22 Unterrichtung der für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden

§ 23 Anspruch auf den Steinkohlezuschlag, Fälligkeit

§ 24 Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge

§ 25 Verhältnis der Steinkohleausschreibung zur Kapazitätsreserve

§ 26 Gewährleistung der Netzsicherheit bei der Ausschreibung

Teil 4
Gesetzliche Reduzierung der Steinkohleverstromung

§ 27 Gesetzliche Reduzierung, Anordnungstermine

§ 28 Gesetzliche Reduktionsmenge

§ 29 Verfahren der Reihung durch die Bundesnetzagentur

§ 30 Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die gesetzliche Reduzierung

§ 31 Investitionen in Steinkohleanlagen

§ 32 Aktualisierung der Reihung, Pflichten der Anlagenbetreiber

§ 33 Anordnungsverfahren

§ 34 Netzanalyse und Prüfung der Aussetzung der Anordnung der gesetzlichen Reduzierung

§ 35 Anordnung der gesetzlichen Reduzierung und deren Aussetzung

§ 36 Verhältnis der gesetzlichen Reduzierung zur Kapazitätsreserve

§ 37 Gewährleistung der Netzsicherheit bei der gesetzlichen Reduzierung

§ 38 Steinkohle-Kleinanlagen

§ 39 Härtefälle

Teil 5
Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung

§ 40 Stilllegung von Braunkohleanlagen

§ 41 Wahlrechte im Stilllegungspfad

§ 42 Netzreserve

§ 43 Braunkohle-Kleinanlagen

§ 44 Entschädigung für die Stilllegung von Braunkohleanlagen

§ 45 Auszahlungsmodalitäten

§ 46 Ausschluss Kohleersatzbonus

§ 47 Überprüfung der vorzeitigen Stilllegung; Weiterbetrieb und Reserve

§ 48 Energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II

§ 49 Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

§ 50 Zeitlich gestreckte Stilllegung

Teil 6
Verbot der Kohleverfeuerung, Neubauverbot

§ 51 Verbot der Kohleverfeuerung

§ 52 Vermarktungsverbot

§ 53 Verbot der Errichtung und der Inbetriebnahme neuer Stein- und Braunkohleanlagen

Teil 7
Überprüfungen

§ 54 Regelmäßige Überprüfungen der Maßnahme

§ 55 Überprüfung der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Preisgünstigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems; Zuschüsse für stromkostenintensive Unternehmen

§ 56 Überprüfung des Abschlussdatums

Teil 8
Anpassungsgeld

§ 57 Anpassungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 9
Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme

§ 58 Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme§ 58 Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme

Teil 10
Sonstige Bestimmungen

§ 59 Bestehende Genehmigungen

§ 60 Verordnungsermächtigungen

§ 61 Aufgaben der Bundesnetzagentur

§ 62 Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur

§ 63 Gebühren und Auslagen

§ 64 Rechtsschutz

§ 65 Bußgeldvorschriften

§ 66 Fristen und Termine

Anlage 1 (zu § 12 Absatz 3)
Südregion

Anlage 2 (zu Teil 5)
Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen

Anlage 3 (zu § 50)
Vergütung Zeitlich gestreckte Stilllegung

 
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