Energiewirtschaft / Europäische Union

RICHTLINIE (EU) 2018/2001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ((EU) 2018/2001)

Vom 11. Dezember 2018 (ABl. L 328 S. 82), zuletzt geändert durch Artikel 1 der RICHTLINIE (EU) 2023/2413 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Oktober 2023 (ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023)

Inhaltsübersicht

Präambel

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Verbindliches Gesamtziel der Union für 2030

Artikel 4 Förderregelungen für Energie aus erneuerbaren Quellen

Artikel 5 Öffnung der Förderregelungen für Elektrizität aus erneuerbaren Quellen

Artikel 6 Stabilität der finanziellen Förderung

Artikel 7 Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen

Artikel 8 Plattform der Union für die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energie und statistische Transfers zwischen Mitgliedstaaten

Artikel 9 Gemeinsame Projekte zwischen Mitgliedstaaten

Artikel 10 Wirkungen gemeinsamer Projekte zwischen Mitgliedstaaten

Artikel 11 Gemeinsame Projekte von Mitgliedstaaten und Drittländern

Artikel 12 Wirkung gemeinsamer Projekte zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern

Artikel 13 Gemeinsame Förderregelungen

Artikel 14 Kapazitätserhöhungen

Artikel 15 Verwaltungsverfahren, Rechtsvorschriften und Regelwerke

Artikel 15a Einbeziehung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Gebäuden

Artikel 15b Erfassung der Gebiete, die für die nationalen Beiträge zum Gesamtziel der Union für Energie aus erneuerbaren Quellen für 2030 notwendig sind

Artikel 15c Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie

Artikel 15d Beteiligung der Öffentlichkeit

Artikel 15e Gebiete für Netz- und Speicherinfrastruktur, die für die Integration von erneuerbarer Energie in das Stromsystem erforderlich ist

Artikel 16 Organisation und wichtigste Grundsätze des Genehmigungsverfahrens

Artikel 16a Genehmigungsverfahren für Projekte in Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie

Artikel 16b Genehmigungsverfahren für Projekte außerhalb von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie

Artikel 16c Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für das Repowering

Artikel 16d Genehmigungsverfahren für die Installation von Solarenergieanlagen

Artikel 16e Genehmigungsverfahren für die Installation von Wärmepumpen

Artikel 16f Überragendes öffentliches Interesse

Artikel 17 Verfahren der einfachen Mitteilung für den Netzzugang

Artikel 18 Information und Ausbildung

Artikel 19 Herkunftsnachweise für Energie aus erneuerbaren Quellen

Artikel 20 Netzzugang und -betrieb

Artikel 20a Unterstützung der Systemintegration von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen

Artikel 21 Eigenversorger im Bereich erneuerbare Elektrizität

Artikel 22 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Artikel 22a Einbeziehung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der Industrie

Artikel 22b Bedingungen für die Verringerung des Ziels für die Verwendung erneuerbarer Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs in der Industrie

Artikel 23 Einbeziehung erneuerbarer Energie im Bereich Wärme- und Kälte

Artikel 24 Fernwärme und -kälte

Artikel 25 Erhöhung der erneuerbaren Energie und Verringerung der Treibhausgasintensität im Verkehr

Artikel 26 Besondere Kriterien für aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen produzierte Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe

Artikel 27 Berechnungsregeln für den Verkehr und im Hinblick auf erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, unabhängig von ihrem Endverbrauch

Artikel 28 Andere Bestimmungen für erneuerbare Energie im Verkehrssektor

Artikel 29 Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen für Biokraftstoffe, flüssige Brennstoffe und Biomasse-Brennstoffe

Artikel 29a Kriterien für Treibhausgasemissionseinsparungen durch erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs und wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe

Artikel 30 Überprüfung der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und der Kriterien für Treibhausgaseinsparungen

Artikel 31 Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen zum Treibhauseffekt

Artikel 31a Unionsdatenbank

Artikel 32 Durchführungsrechtsakte

Artikel 33 Überwachung durch die Kommission

Artikel 34 Ausschussverfahren

Artikel 35 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 36 Umsetzung

Artikel 37 Aufhebung

Artikel 38 Inkrafttreten

Artikel 39 Adressaten

ANHANG I
NATIONALE GESAMTZIELE FÜR DEN ANTEIL VON ENERGIE AUS ERNEUERBAREN QUELLEN AM BRUTTOENDENERGIEVERBRAUCH IM JAHR 2020 (1)

ANHANG IA
NATIONALER ANTEIL VON ENERGIE AUS ERNEUERBAREN QUELLEN AM BRUTTOENDENERGIEVERBRAUCH IM WÄRMEUND KÄLTESEKTOR 2020-2030

ANHANG II
NORMALISIERUNGSREGEL FÜR DIE BERÜCKSICHTIGUNG VON ELEKTRIZITÄT AUS WASSERKRAFT UND WINDKRAFT

ANHANG III
ENERGIEGEHALT VON BRENNSTOFFEN

ANHANG IV
AUSBILDUNG UND ZERTIFIZIERUNG VON INSTALLATEUREN UND KONSTRUKTEUREN VON ANLAGEN IM BEREICH DER ERNEUERBAREN ENERGIE

ANHANG V
REGELN FÜR DIE BERECHNUNG DES BEITRAGS VON BIOKRAFTSTOFFEN, FLÜSSIGEN BIOBRENNSTOFFEN UND DES ENTSPRECHENDEN VERGLEICHSWERTS FÜR FOSSILE BRENNSTOFFE ZUM TREIBHAUSEFFEKT

A. TYPISCHE WERTE UND STANDARDWERTE FÜR BIOKRAFTSTOFFE BEI PRODUKTION OHNE NETTO-CO2-EMISSIONEN INFOLGE VON LANDNUTZUNGSÄNDERUNGEN

B. GESCHÄTZTE TYPISCHE WERTE UND STANDARDWERTE FÜR KÜNFTIGE BIOKRAFTSTOFFE, DIE IM JAHR 2016 NICHT ODER NUR IN VERNACHLÄSSIGBAREN MENGEN AUF DEM MARKT WAREN, BEI PRODUKTION OHNE NETTO-CO2-EMISSION INFOLGE VON LANDNUTZUNGSÄNDERUNGEN

C. METHODE

D. DISAGGREGIERTE STANDARDWERTE FÜR BIOKRAFTSTOFFE UND FLÜSSIGE BIOBRENNSTOFFE

E. GESCHÄTZTE DISAGGREGIERTE STANDARDWERTE FÜR KÜNFTIGE BIOKRAFTSTOFFE UND FLÜSSIGE BIOBRENNSTOFFE, DIE 2016 NICHT ODER NUR IN VERNACHLÄSSIGBAREN MENGEN AUF DEM MARKT WAREN

ANHANG VI
REGELN FÜR DIE BERECHNUNG DES BEITRAGS VON BIOMASSE-BRENNSTOFFEN UND DES ENTSPRECHENDEN VERGLEICHSWERTS FÜR FOSSILE BRENNSTOFFE ZUM TREIBHAUSEFFEKT

A. Typische Werte und Standardwerte für Treibhausgaseinsparungen für Biomasse-Brennstoffe bei Produktion ohne Netto-CO2-Emissionen infolge von Landnutzungsänderungen

HOLZSCHNITZEL

HOLZPELLETS (*)

LANDWIRTSCHAFTLICHE OPTIONEN

BIOGAS FÜR ELEKTRIZITÄTSERZEUGUNG (*)

BIOGAS FÜR ELEKTRIZITÄTSERZEUGUNG (*)

BIOGAS ZUR ELEKTRIZITÄTSERZEUGUNG - VERMISCHUNG VON MIST/GÜLLE UND MAIS

BIOMETHAN FÜR DEN VERKEHRSSEKTOR (*)

BIOMETHAN - VERMISCHUNG VON MIST/GÜLLE UND MAIS (*)

B. METHODE

C. DISAGGREGIERTE STANDARDWERT FÜR BIOMASSE-BRENNSTOFFE:

D. TYPISCHE GESAMTWERTE UND STANDARDGESAMTWERTE DER BIOMASSE-BRENNSTOFFOPTIONEN

ANHANG VII
BERÜCKSICHTIGUNG DER FÜR DIE WÄRME- UND KÄLTEVERSORGUNG GENUTZTEN ERNEUERBAREN ENERGIE

TEIL A: BERÜCKSICHTIGUNG DER MIT WÄRMEPUMPEN FÜR DIE WÄRMEVERSORGUNG GENUTZTEN ERNEUERBAREN ENERGIE

TEIL B: BERÜCKSICHTIGUNG DER FÜR DIE KÄLTEVERSORGUNG GENUTZTEN ERNEUERBAREN ENERGIE

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

2. ANWENDUNGSBEREICH

3. METHODE ZUR BERÜCKSICHTIGUNG DER FÜR EINZEL-KÄLTEVERSORGUNG UND FERNKÄLTEVERSORGUNG GENUTZTEN ERNEUERBAREN ENERGIE

3.1. Menge der für die Kälteversorgung genutzten erneuerbaren Energie

3.2. Berechnung des als erneuerbare Energie einzustufenden Anteils des jahreszeitbedingten Leistungsfaktors - SSPFp

3.3. Berechnung der Menge der für die Kälteversorgung genutzten erneuerbaren Energie mit Standard-SPF-Werten und mit gemessenen SPF-Werten

3.4. Berechnung anhand von Standardwerten

3.4.1. Berechnung anhand von Messwerten

3.4.2. Fernkälteversorgung: zusätzliche Anforderungen

3.4.2.1. Unterteilung in Teilsysteme

3.4.2.2. Hilfsvorrichtungen

3.5. Berechnung der für die Kälteversorgung genutzten erneuerbaren Energie im Hinblick auf den Gesamtanteil der erneuerbaren Energie und im Hinblick auf den Anteil der für die Wärme- und Kälteversorgung genutzten erneuerbaren Energie

3.6. Leitlinien für die Entwicklung genauerer Methoden und Berechnungen

ANHANG VIII

ANHANG IX

ANHANG X

TEIL A
Aufgehobene Richtlinie mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 37)

TEIL B
Fristen für die Umsetzung in nationales Recht (gemäß Artikel 36)

ANHANG XI
Entsprechungstabelle

 
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
 

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