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Bekanntmachung Vierter Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (schwere Kommunalfahrzeuge) der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4 und 5
Vom 12. Oktober 2020 (BAnz AT 05.11.2020 B4)