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BESCHLUSS (EU) 2020/2152 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2020 über die an die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden zu entrichtenden Gebühren für die Erhebung, Bearbeitung, Verarbeitung und Analyse von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates gemeldeten Informationen ((EU) 2020/2152)
Vom 17. Dezember 2020 (ABl. L 428 S. 68)
Inhaltsübersicht
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Durch Gebühren gedeckte Kosten
Artikel 4 Pflicht zur Entrichtung von Gebühren
Artikel 5 Berechnung der einzelnen Jahresgebühren
Artikel 6 Berechnung der auf Transaktionsaufzeichnungen basierenden Gebührenkomponente