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Förderrichtlinie Elektromobilität
Vom 14. Dezember 2020 (BAnz AT 24.12.2020 B3)
Inhaltsübersicht
1 Förderziel, Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage
3.1 Zuwendungsempfänger für Fördermaßnahmen nach Nummer 2.1 (Elektromobilitätskonzepte)
3.2 Zuwendungsempfänger für Fördermaßnahmen nach Nummer 2.2 (Flottenprogramm)
3.3 Zuwendungsempfänger für Fördermaßnahmen nach Nummer 2.3 (Forschung und Entwicklung)
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Bei Zuwendungen für Elektromobilitätskonzepte (Umweltstudien) nach Nummer 2.1
4.3 Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Nummer 2.3
5 Art, Höhe und Umfang der Förderung
5.1.1 Bei Zuwendungen für Elektromobilitätskonzepte (Umweltstudien) nach Nummer 2.1
5.1.3 Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Nummer 2.3
5.2.1 Zuwendungen für Elektromobilitätskonzepte nach Nummer 2.1
5.2.2 Bei Investitionszuschüssen nach Nummer 2.2
5.2.3 Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Nummer 2.3
5.3 Zuwendungsfähige Kosten bzw. Ausgaben
5.3.1 Bei Zuwendungen für Elektromobilitätskonzepte nach Nummer 2.1
5.3.2 Bei Investitionszuschüssen nach Nummer 2.2
5.3.3 Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Nummer 2.3
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
7.1 Prozess der Projektförderung
7.1.1 Förderverfahren bei der Förderung von Elektromobilitätskonzepten nach Nummer 2.1
7.1.2 Förderverfahren bei Gewährung von Investitionszuschüssen nach Nummer 2.2
7.1.3 Förderverfahren bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Nummer 2.3