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Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt, Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP)
Vom 17. Dezember 2020 (BAnz AT 30.12.2020 B3)
Inhaltsübersicht
II Rechtsgrundlagen und Rechtsanspruch
III Förderziel und Zuwendungszweck
IV Allgemeine Fördervoraussetzungen
VI Förderung durch das KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil Premium
VI.1.3 Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
VI.1.4 Technische Voraussetzungen für die Förderung von großen Biomasse-Anlagen
VI.2.1 Vorhaben mit dem Ziel der ausschließlichen thermischen Nutzung
VI.2.1.1 Anlagen zur ausschließlichen thermischen Nutzung
VI.2.1.2 Bohrungen für Anlagen zur thermischen Nutzung
VI.2.1.3 Mehraufwendungen bei Tiefenbohrungen (thermische Nutzung)
VI.2.2 Vorhaben mit dem Ziel der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung
VI.2.2.1 Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung
VI.2.2.2 Bohrungen für Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung
VI.2.2.3 Mehraufwendungen bei Tiefenbohrungen (kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung)
VI.3 Große effiziente Wärmepumpen
VI.3.1 Errichtung und Erweiterung von großen effizienten Wärmepumpen
VI.3.2 Errichtung und Erweiterung von Erdsonden
VI.3.3 Technische Anforderungen an große effiziente Wärmepumpen
VI.4 Nahwärme- und -kältenetze
VI.5 Große Solarkollektoranlagen in der Innovationsförderung
VI.5.1 Förderarten bei großen Solarkollektoranlagen
VI.5.1.1 Größenabhängige Förderung großer Solarkollektoranlagen
VI.5.1.2 Wärme- und Kältenetz-Kombinationsförderung
VI.5.1.3 Ertragsabhängige Förderung bei großen Solarkollektoranlagen
VI.5.2 Technische Fördervoraussetzungen für Solarkollektoranlagen in der Innovationsförderung
VI.6 Große Wärmespeicher in der Innovationsförderung
VI.7 Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas in der Innovationsförderung
VIII.1 Kredit mit Tilgungszuschuss
VIII.1.1 Antragstellung bei der KfW
VIII.2 Allgemeine Verfahrensvorschriften
VIII.3 Qualitätssicherung, Auskunftserteilung, Verwendung von Daten und Unterlagen