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Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)
Vom 17. Dezember 2020 (BAnz AT 01.02.2021 B1)
Inhaltsübersicht
5.1 Neubau: Errichtung und Ersterwerb von Wohngebäuden
5.2 Sanierung: energetische Sanierung von Wohngebäuden
5.3 Energetische Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung
7.1 Allgemeine Fördervoraussetzungen
7.2 Voraussetzungen für Contractoren
8 Art der Förderung, Spezielle Fördervoraussetzungen und Höhe der Förderung
8.3 Höchstgrenze förderfähiger Kosten
8.6.2.2 Verbilligung aus Bundesmitteln; Prolongationsangebot
8.7 Spezielle Fördervoraussetzungen
8.8 Kumulierungsverbot, Kombination mit anderen Förderprogrammen
9.1 Zuständigkeit; Informationen, Merkblätter, Öffentlichkeitsarbeit
9.3 Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
9.4 Zusage- und Bewilligungsverfahren
9.5 Auszahlung der Fördermittel und Nachweis der Mittelverwendung
9.7 Auskunfts- und Prüfungsrechte, Monitoring; Öffentlichkeitsarbeit
Anlage
Technische Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude