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Bekanntmachung Fünfter Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (schwere Kommunalfahrzeuge) der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4 und 5
Vom 25. März 2021 (BAnz AT 07.04.2021 B6)