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Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand
Vom 29. März 2021 (BAnz AT 16.04.2021 B1)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat machen gemeinsam folgende Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand bekannt. Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand vom 7. April 2015 (BAnz AT 21.05.2015 B1).
Inhaltsübersicht
2 Ermittlung des Energieverbrauchs
3 Ermittlung der Energieverbrauchswerte (Endenergieverbrauch und Primärenergieverbrauch)
4 Berechnung des Warmwasserzuschlags im Falle dezentraler Warmwasserbereitung
5 Berechnung des Zuschlags für Kühlung
6 Berücksichtigung von längeren Leerständen
6.2 Leerstandsfaktor und Zuschlagsfaktor Heizung bei längerem Leerstand