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Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
Vom 25. November 2003 (GVOBl. S. 631, ber. GVOBl. 2004 S. 140), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2022 (GVOBI. Schl.-H. S. 622)
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen§ 3 Einteilung der öffentlichen Straßen
§ 8 a Entscheidung über Widmung, Umstufung und Einziehung in der Planfeststellung
Zweiter Teil
Straßenbaulast und Eigentum§ 11 Träger der Straßenbaulast für die Landesstraßen und Kreisstraßen
§ 12 Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten
§ 13 Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen
§ 14 Kostenausgleich bei Gemeindeverbindungsstraßen
§ 15 Träger der Straßenbaulast für die sonstigen öffentlichen Straßen
§ 17 Wechsel der Straßenbaulast
§ 18 Ausübung der Eigentumsrechte
§ 18a Bepflanzungen an Straßen
Dritter Teil
Gemeingebrauch, Sondernutzung und Nutzung nach bürgerlichem Recht§ 22 Sondernutzung durch stationsbasiertes Carsharing
§ 23 Sondernutzung an Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen
§ 25 Unterbrechung von Zufahrten
Vierter Teil
Anbau an Straßen und Schutzmaßnahmen§ 31 Baubeschränkung bei geplanten Straßen
Fünfter Teil
Kreuzungen und Umleitungen§ 34 Kreuzungen und Einmündungen
§ 35 Bau und Änderung von Kreuzungen
§ 35a Kreuzungen mit Gewässern
§ 36 Unterhaltung von Kreuzungen
Sechster Teil
Planung, Planfeststellung, Plangenehmigung und Enteignung§ 39a Vorarbeiten und Schlussvermessung
§ 40 Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung
§ 40b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 40c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung
§ 40d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
§ 40e Veröffentlichung im Internet
§ 42 Veränderungssperre, Planungsgebiete und Vorkaufsrecht
§ 43 Vorzeitige Besitzeinweisung
Siebenter Teil
Reinigung und Bezeichnung der StraßenAchter Teil
Aufsicht und Zuständigkeiten§ 49 Straßenaufsicht über Kreise und Gemeinden
§ 50 Straßenaufsicht über andere Träger der Straßenbaulast
§ 52 Behörden nach diesem Gesetz
§ 53 Verwaltung der Kreisstraßen
Neunter Teil
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 57 Vorhandene öffentliche Straßen
(Übergangsvorschrift zu den §§ 2 und 3)§ 60 Übernahme von Brücken
(Übergangsvorschrift zu den §§ 11, 12 und 16)§ 61 Eigentumsübergang
(Übergangsvorschrift zu § 17)§ 62 Sondernutzung
(Übergangsvorschrift zu den §§ 21 ff.)§ 65 Heranziehung von Anliegerinnen und Anliegern zur Straßenreinigung und deren Kosten
(Übergangsvorschrift zu § 45)