KLIMASCHUTZdigital.de
Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand
Vom 15. April 2021 (BAnz AT 03.05.2021 B1)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat machen gemeinsam folgende Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand bekannt. Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand vom 7. April 2015 (BAnz AT 21.05.2015 B3).
Inhaltsübersicht
2 Ermittlung des Energieverbrauchs
2.2 Energieverbrauchsermittlung in Sonderfällen
2.2.1 Energieverbrauchsermittlung bei Liegenschaften mit gemeinsamer Erfassung
2.2.2 Energieverbrauchsermittlung bei gebäudeintegrierter Kraft-Wärme-Kopplung
3 Ermittlung der Energieverbrauchswerte (Endenergieverbrauch und Primärenergieverbrauch)
4 Ermittlung der Energiebezugsfläche
5 Berücksichtigung von längeren Leerständen
5.2 Leerstandsfaktor und Zuschlagsfaktor Heizung bei längerem Leerstand
6 Vergleichswerte für den Endenergieverbrauch Wärme und den Endenergieverbrauch Strom
6.1 Allgemeines zur Bestimmung der Vergleichswerte
6.2 Zuordnung des Gebäudes zu einer passenden Gebäudekategorie
6.3 Vorgehensweise zur Ermittlung der Vergleichswerte
6.3.1 Teilenergiekennwert für Heizung
6.3.2 Teilenergiekennwert für Warmwasser
6.3.3 Teilenergiekennwert für Lüftung
6.3.4 Teilenergiekennwert für eingebaute Beleuchtung
Anlage 1
Tabelle mit Teilenergiekennwerten nach Gebäudekategorien