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Richtlinien des Landes Hessen nach § 3 des Hessischen Energiegesetzes (HEG) zur Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie (Energie))
Vom 30. April 2021 (StAnz. S. 694), geändert durch Bekanntmachung vom 1. Juli 2022 (StAnz. 29/2022 S. 848)
Inhaltsübersicht
4. Fördervoraussetzungen, förderfähige Maßnahmen
7. Kumulation mit anderen Förderprogrammen
II Förderung der energetischen Modernisierung
A) Anforderungen an die Gebäude
1. Modernisierung mindestens auf einen KfW-Effizienzgebäude 100 Standard
2. Modernisierung auf einen Neubaustandard nach GEG
3. Modernisierung zum Passivhaus im Bestand oder Passivhaus im Bestand Plus Solar
III Förderung von Neubauten mit besonders hohen energetischen Standards
5. Durchführung des Fördervorhabens
6. Hinweise auf Förderung, Bauschilder
Anlage zur Kommunalrichtlinie (Energie)
Kostenrichtwerte und technische Anforderungen zu den Richtlinien des Landes Hessen nach § 3 des Hessischen Energiegesetzes (HEG) zur Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie (Energie))I Bezugsgrößen für die Kostenberechnungstabelle