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Bekanntmachung über die Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der Immissionen
Vom 29. Juni 2021 (BAnz AT 05.08.2021 B5)
Inhaltsübersicht
I. Eignung von Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung von Emissionen
1 Staubförmige Emissionen (qualitative Ermittlung im Sinne der EN 15859)
II. Eignung von Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Messung von Bezugsgrößen/Betriebsgrößen
IV. Mitteilungen zur Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung von Emissionen und Immissionen