Energiewirtschaft / Bund

Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Teil B - Erneuerbare Energieerzeugung

Vom 18. August 2021 (BAnz AT 14.09.2021 B2)

Inhaltsübersicht

1 Zuwendungszweck

1.1 Förderziele

1.2 Rechtsgrundlagen

1.3 Begriffsbestimmungen

2 Gegenstand der Förderung und spezifische Fördervoraussetzungen für Energieberatungen

2.1 Energieberatung und CO2-Einsparkonzept B

3 Gegenstand der Förderung und spezifische Fördervoraussetzungen für investive Maßnahmen

3.1 Einzelmaßnahmen

3.2 Erneuerbare Energieerzeugung

3.3 Verbindungsleitungen und Verteilnetze für die Weitergabe energieeffizienter Fernwärme und Fernkälte

4 Zuwendungsempfänger

5 Zuwendungsvoraussetzungen

5.1 Voraussetzungen für die Förderung nach Nummer 2.1

5.2 Allgemeine Voraussetzungen für investive Maßnahmen nach Nummer 3

5.3 Spezielle Voraussetzungen für die Förderung nach Nummer 3.1

5.4 Spezielle Voraussetzungen für die Förderung nach den Nummern 3.2 und 3.3

6 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

6.1 CO2-Einsparkonzept B nach Nummer 2.1

6.2 Erneuerbare Energieerzeugung nach Nummer 3.2; Verbindungsleitungen und Verteilnetze für die Weitergabe energieeffizienter Fernwärme und Fernkälte nach Nummer 3.3

6.3 Einzelmaßnahmen nach Nummer 3.1

7 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

7.1 Kumulierbarkeit

7.2 Bewilligungszeitraum

7.3 Auskunftspflichten, Prüfung, Veröffentlichungen

7.4 Subventionstatbestand

8 Verfahren, allgemeine Bestimmungen

8.1 Zu beachtende Vorschriften

8.2 Antragstellung

8.3 Bewilligungsverfahren und Vorhabenbeginn

8.4 Auszahlung bewilligter Mittel

8.5 Verwendungsnachweisverfahren

8.6 Ausschluss von Doppelförderung, Datenabgleich

8.7 Transparenz

9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
 

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