KLIMASCHUTZdigital.de
EMPFEHLUNG (EU) 2021/1749 DER KOMMISSION vom 28. September 2021 zum Thema "Energieeffizienz an erster Stelle: von den Grundsätzen zur Praxis" - Leitlinien und Beispiele zur Umsetzung bei der Entscheidungsfindung im Energiesektor und darüber hinaus ((EU) 2021/1749)
Vom 28. September 2021 (ABl. L 350 S. 9)
Inhaltsübersicht
ANHANG
LEITLINIEN ZUM GRUNDSATZ "ENERGIEEFFIZIENZ AN ERSTER STELLE"2. DEFINITION UND ANWENDUNG AUF EU-EBENE
2.1. Definition des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" auf EU-Ebene
2.2. Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" auf EU-Ebene
3. ANWENDUNG DES GRUNDSATZES "ENERGIEEFFIZIENZ AN ERSTER STELLE" IM ENTSCHEIDUNGSPROZESS
3.4. Festlegung politischer Ziele
3.5. Festlegung des Rechtsrahmens
3.5.1. Festlegung der entsprechenden Regeln und Rechtsvorschriften
3.5.2. Ermittlung der Hindernisse für den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle"
3.5.3. Einbindung des Grundsatzes in den politischen und rechtlichen Rahmen
3.5.4. Anreize für den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle"
3.5.5. Finanzierung und finanzielle Unterstützung
3.6. Analyse der Auswirkungen der Strategie und der Alternativen
3.7.1. Mögliche Instrumente und Methoden
3.7.2. Gesellschaftliche Perspektive und Abzinsungssätze
3.7.3. Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" für Investitionen in die Energieinfrastruktur
3.8. Überprüfung des Umsetzungsplans und weiterverfolgende Überwachung
4.2. Energieversorgung und -verteilung
4.3. Energiebedarf (Industrie und Dienstleistungen)
5. WEITERENTWICKLUNG DER VORLIEGENDEN LEITLINIEN ZUM GRUNDSATZ "ENERGIEEFFIZIENZ AN ERSTER STELLE"