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Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Landesbauordnung (gültig ab 01.09.2022) – LBO)
Vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1421)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine VorschriftenTeil 2
Das Grundstück und seine Bebauung§ 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden
§ 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken
§ 8 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kleinkinderspielplätze
Teil 3
Bauliche AnlagenAbschnitt 1
GestaltungAbschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse
Abschnitt 3
Bauprodukte§ 16b Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten
§ 16c Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten
§ 18 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
§ 19 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
§ 20 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall
§ 21 Übereinstimmungsbestätigung
§ 22 Übereinstimmungserklärung der Herstellerin oder des Herstellers
Abschnitt 4
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer§ 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Abschnitt 5
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen§ 33 Erster und zweiter Rettungsweg
§ 35 Notwendige Treppenräume, Ausgänge
§ 36 Notwendige Flure, offene Gänge
Abschnitt 6
Technische Gebäudeausrüstung§ 40 Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle
§ 41 Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen
§ 42 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung
§ 43 Sanitäre Anlagen, Wasserzähler
Abschnitt 7
Nutzungsbedingte AnforderungenTeil 4
Die am Bau Beteiligten§ 54 Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser
Teil 5
Bauaufsichtsbehörden, VerfahrenAbschnitt 1
Bauaufsichtsbehörden§ 57 Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden
Abschnitt 2
Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit§ 60 Vorrang anderer Gestattungsverfahren
Abschnitt 3
Genehmigungsverfahren§ 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
§ 67 Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
§ 69 Behandlung des Bauantrags
§ 70 Beteiligung der Nachbarinnen oder Nachbarn
§ 70a Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 71 Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
§ 72 Baugenehmigung, Baubeginn
§ 73 Geltungsdauer der Genehmigung
Abschnitt 4
Bauaufsichtliche MaßnahmenAbschnitt 5
BauüberwachungAbschnitt 6
BaulastenTeil 6
Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangsvorschriften§ 85 Verordnungsermächtigungen