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Bekanntmachung über die bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der Immissionen
Vom 9. März 2022 (BAnz AT 11.04.2022 B10)
Inhaltsübersicht
I. Eignung von Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung von Emissionen
II. Eignung portabler automatischer Messeinrichtungen zur wiederkehrenden Messung der Emissionen
III. Eignung von Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Messung von Bezugsgrößen/Betriebsgrößen
IV. Eignung elektronischer Systeme zum Erfassen und Auswerten kontinuierlicher Emissionsmessungen
V. Eignung von Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung von Immissionen
VI. Mitteilungen zur Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung von Emissionen und Immissionen