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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/601 DER KOMMISSION vom 8. April 2022 über die Anerkennung des freiwilligen Systems "Better Biomass" zum Nachweis der Einhaltung der in der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Anforderungen für Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe, Biomasse-Brennstoffe, flüssige oder gasförmige erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs und wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe ((EU) 2022/601)
Vom 8. April 2022 (ABl. L 114 S. 179)