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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/996 DER KOMMISSION vom 14. Juni 2022 über Vorschriften für die Überprüfung in Bezug auf die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für Treibhausgaseinsparungen sowie die Kriterien für ein geringes Risiko indirekter Landnutzungsänderungen ((EU) 2022/996)
Vom 14. Juni 2022 (ABl. L 168 S. 1), geändert durch Artikel 1 der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/805 DER KOMMISSION vom 7. März 2024 (ABl. L, 2024/805, 8.3.2024)
Inhaltsübersicht
KAPITEL I
EINLEITUNGArtikel 3 Verwaltungsstruktur des freiwilligen Systems
Artikel 4 Verstöße durch Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Systems
Artikel 5 Interne Überwachung, Beschwerdeverfahren und Unterlagenmanagementsystem
Artikel 6 Veröffentlichung von Informationen durch freiwillige Systeme
Artikel 7 Wechsel des Systems durch die Wirtschaftsteilnehmer
KAPITEL III
AUDITVERFAHREN, AUDITUMFANG, QUALIFIKATION DER AUDITOREN UND AUDITÜBERWACHUNGArtikel 10 Auditverfahren und Gewährleistungsstufen
Artikel 11 Kompetenz des Auditors
Artikel 13 Audits in Bezug auf Abfälle und Reststoffe
Artikel 14 Audit der Berechnungen der tatsächlichen THG-Emissionen
Artikel 15 Audits von Massenbilanzsystemen
Artikel 16 Audit von natürlichem und nicht natürlichem Grünland mit großer biologischer Vielfalt
Artikel 17 Überwachung durch die Mitgliedstaaten und die Kommission
Artikel 18 Rückverfolgbarkeit und Unionsdatenbank
Artikel 19 Umsetzung des Massenbilanzsystems
Artikel 21 Besondere Vorschriften für Abfälle und Reststoffe
Artikel 23 Besondere Vorschriften für die gemeinsame Verarbeitung
Artikel 24 Besondere Anforderungen an die Zertifizierung eines geringen ILUC-Risikos
Artikel 25 Besondere Anforderungen an den Nachweis der Zusätzlichkeit
Artikel 26 Erzeugung auf nicht genutzten, aufgegebenen oder stark degradierten Flächen
Artikel 27 Bestimmung zusätzlicher Biomasse für Maßnahmen zur Ertragssteigerung
KAPITEL VI
SCHLUSSBESTIMMUNGENANHANG I
ÜBER DIE GESAMTE LIEFERKETTE HINWEG ZU ÜBERMITTELNDE DATEN UND TRANSAKTIONSDATENANHANG II
MINDESTINHALT DER AUDITBERICHTE, ZUSAMMENFASSENDEN AUDITBERICHTE ODER ZERTIFIKATEA. Mindestinhalt des Auditberichts
B. Mindestinhalt des zusammenfassenden Auditberichts oder des Zertifikats
ANHANG VII
METHODE ZUR BESTIMMUNG DER EMISSIONEN BEI DER GEWINNUNG ODER BEIM ANBAU VON ROHSTOFFENA. Verfahren zur Zertifizierung eines geringen ILUC-Risikos
D. Mindestinhalt des Zertifikats über ein geringes ILUC-Risiko
ANHANG IX
STANDARDWERTE FÜR EMISSIONSFAKTOREN