Immissionsschutz / Europäische Union

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/996 DER KOMMISSION vom 14. Juni 2022 über Vorschriften für die Überprüfung in Bezug auf die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für Treibhausgaseinsparungen sowie die Kriterien für ein geringes Risiko indirekter Landnutzungsänderungen ((EU) 2022/996)

Vom 14. Juni 2022 (ABl. L 168 S. 1), geändert durch Artikel 1 der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/805 DER KOMMISSION vom 7. März 2024 (ABl. L, 2024/805, 8.3.2024)

Inhaltsübersicht

Präambel

KAPITEL I
EINLEITUNG

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

KAPITEL II
ALLGEMEINE REGELN FÜR DIE VERWALTUNG, DIE INTERNE ÜBERWACHUNG, BESCHWERDEVERFAHREN UND DIE TRANSPARENZ FREIWILLIGER SYSTEME

Artikel 3 Verwaltungsstruktur des freiwilligen Systems

Artikel 4 Verstöße durch Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Systems

Artikel 5 Interne Überwachung, Beschwerdeverfahren und Unterlagenmanagementsystem

Artikel 6 Veröffentlichung von Informationen durch freiwillige Systeme

Artikel 7 Wechsel des Systems durch die Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 8 Anerkennung anderer freiwilliger Systeme

Artikel 9 Anerkennung nationaler Systeme

KAPITEL III
AUDITVERFAHREN, AUDITUMFANG, QUALIFIKATION DER AUDITOREN UND AUDITÜBERWACHUNG

Artikel 10 Auditverfahren und Gewährleistungsstufen

Artikel 11 Kompetenz des Auditors

Artikel 12 Gruppenaudits

Artikel 13 Audits in Bezug auf Abfälle und Reststoffe

Artikel 14 Audit der Berechnungen der tatsächlichen THG-Emissionen

Artikel 15 Audits von Massenbilanzsystemen

Artikel 16 Audit von natürlichem und nicht natürlichem Grünland mit großer biologischer Vielfalt

Artikel 17 Überwachung durch die Mitgliedstaaten und die Kommission

KAPITEL IV
BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE UMSETZUNG DES MASSENBILANZSYSTEMS, DER UNIONSDATENBANK UND DER ERMITTLUNG DER TREIBHAUSGASEMISSIONEN UND DES BIOLOGISCHEN ANTEILS VON BRENNSTOFFEN

Artikel 18 Rückverfolgbarkeit und Unionsdatenbank

Artikel 19 Umsetzung des Massenbilanzsystems

Artikel 20 Bestimmung der Treibhausgasemissionen von Biokraftstoffen, Biomasse-Brennstoffen und flüssigen Biobrennstoffen

Artikel 21 Besondere Vorschriften für Abfälle und Reststoffe

Artikel 22 Besondere Vorschriften für wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

Artikel 23 Besondere Vorschriften für die gemeinsame Verarbeitung

KAPITEL V
BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINHALTUNG DER ANFORDERUNGEN AN DIE ZERTIFIZIERUNG EINES GERINGEN ILUC-RISIKOS

Artikel 24 Besondere Anforderungen an die Zertifizierung eines geringen ILUC-Risikos

Artikel 25 Besondere Anforderungen an den Nachweis der Zusätzlichkeit

Artikel 26 Erzeugung auf nicht genutzten, aufgegebenen oder stark degradierten Flächen

Artikel 27 Bestimmung zusätzlicher Biomasse für Maßnahmen zur Ertragssteigerung

KAPITEL VI
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 28 Inkrafttreten und Anwendung

ANHANG I
ÜBER DIE GESAMTE LIEFERKETTE HINWEG ZU ÜBERMITTELNDE DATEN UND TRANSAKTIONSDATEN

ANHANG II
MINDESTINHALT DER AUDITBERICHTE, ZUSAMMENFASSENDEN AUDITBERICHTE ODER ZERTIFIKATE

A. Mindestinhalt des Auditberichts

B. Mindestinhalt des zusammenfassenden Auditberichts oder des Zertifikats

ANHANG III
LISTE DER INFORMATIONEN, DIE VON FREIWILLIGEN SYSTEMEN IN IHREN JÄHRLICHEN TÄTIGKEITSBERICHTEN AN DIE KOMMISSION ZU MELDEN SIND

ANHANG IV
NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE VON ABFÄLLEN UND RESTSTOFFEN, DIE DERZEIT UNTER ANHANG IX DER RICHTLINIE (EU) 2018/2001 FALLEN

ANHANG V
METHODE ZUR BESTIMMUNG DER EMISSIONSEINSPARUNGEN DURCH AKKUMULIERUNG VON KOHLENSTOFF IM BODEN INFOLGE VERBESSERTER LANDWIRTSCHAFTLICHER BEWIRTSCHAFTUNGSPRAKTIKEN

ANHANG VI
NICHT ERSCHÖPFENDE LISTEN VON BEISPIELEN FÜR WESENTLICHE BEWIRTSCHAFTUNGSUND ÜBERWACHUNGSVERFAHREN ZUR FÖRDERUNG UND ÜBERWACHUNG DER KOHLENSTOFFBINDUNG IM BODEN UND DER BODENQUALITÄT

ANHANG VII
METHODE ZUR BESTIMMUNG DER EMISSIONEN BEI DER GEWINNUNG ODER BEIM ANBAU VON ROHSTOFFEN

ANHANG VIII
MINDESTANFORDERUNGEN AN DAS VERFAHREN UND DIE METHODE ZUR ZERTIFIZIERUNG VON BIOMASSE MIT GERINGEM RISIKO INDIREKTER LANDNUTZUNGSÄNDERUNGEN (ILUC)

A. Verfahren zur Zertifizierung eines geringen ILUC-Risikos

B. Bewertung der Zusätzlichkeit: Prüfung der finanziellen Attraktivität oder Analyse von Hindernissen

C. Festlegung des dynamischen Ertragsausgangswerts und Berechnung des tatsächlichen Volumens der Biomasse mit geringem ILUC-Risiko

D. Mindestinhalt des Zertifikats über ein geringes ILUC-Risiko

ANHANG IX
STANDARDWERTE FÜR EMISSIONSFAKTOREN

 
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