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- Vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1272), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 202 S. 19)
- Vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1272), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512, 2558)
- Vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1272), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1325, 1351)
Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen (Energiefinanzierungsgesetz – EnFG)
Vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1272)
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine BestimmungenTeil 2
Ermittlung der FinanzierungsbedarfeTeil 3
Ausgleich durch Zahlungen des BundesTeil 4
Ausgleich durch Erhebung von Umlagen und weiterer AusgleichsmechanismusAbschnitt 1
Ermittlung und Erhebung von Umlagen, Ausgleichsmechanismus§ 11 Veröffentlichung von Umlagen
§ 14 Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern
§ 15 Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern
§ 17 Forderungseinwände und Aufrechnung
Abschnitt 2
Erhebung von Umlagen in Sonderfällen§ 21 Umlageerhebung bei Stromspeichern und Verlustenergie
§ 22 Umlageerhebung bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
§ 23 Umlageerhebung bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen
Abschnitt 3
Herstellung von Grünem Wasserstoff§ 25 Umlagebefreiung bei der Herstellung von Grünem Wasserstoff
Abschnitt 4
Besondere AusgleichsregelungUnterabschnitt 1
Allgemeine BestimmungenUnterabschnitt 2
Stromkostenintensive Unternehmen§ 30 Voraussetzungen der Begrenzung
§ 33 Nachweisführung auf Basis eines gewillkürten Rumpfgeschäftsjahres
§ 34 Selbständige Teile eines Unternehmens
§ 35 Begriffsbestimmungen des Unterabschnitts, Branchenzuordnung
Unterabschnitt 3
Herstellung von Wasserstoff§ 36 Herstellung von Wasserstoff in stromkostenintensiven Unternehmen
Unterabschnitt 4
Verkehr§ 38 Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr
Unterabschnitt 5
Verfahren§ 40 Antragstellung und Entscheidungswirkung
§ 41 Übertragung von Begrenzungsbescheiden
§ 42 Rücknahme der Entscheidung
Abschnitt 5
Abgrenzung, Messung und Schätzung von StrommengenTeil 5
Kontoführungs-, Mitteilungs- und VeröffentlichungspflichtenAbschnitt 1
Kontoführung und gesonderte Buchführung§ 47 Kontoführung und gesonderte Buchführung der Übertragungsnetzbetreiber
§ 48 Kontoführung und gesonderte Buchführung der Verteilernetzbetreiber
Abschnitt 2
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten§ 51 Übertragungsnetzbetreiber
§ 53 Verstoß gegen Mitteilungspflichten
§ 54 Elektronische Übermittlung
§ 56 Beihilfetransparenzpflichten
§ 57 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
§ 58 Behörden der Zollverwaltung
§ 59 Information der Bundesnetzagentur
Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren§ 62 Aufsicht durch die Bundesnetzagentur
§ 62a Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
Teil 7
Verordnungsermächtigungen, Schlussbestimmungen§ 64 Verordnungsermächtigung zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs
§ 65 Verordnungsermächtigung zur Besonderen Ausgleichsregelung
§ 66 Allgemeine Übergangsbestimmungen
§ 67 Übergangs- und Härtefallbestimmungen zur Besonderen Ausgleichsregelung
Anlage 1 (zu § 2)
Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs1. EEG-Finanzierungsbedarf und KWKG-Finanzierungsbedarf
4. Besondere Einnahmen bei der Förderung erneuerbarer Energien
5. Besondere Ausgaben bei der Förderung erneuerbarer Energien
6. Besondere Einnahmen bei der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
7. Besondere Ausgaben bei der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
9. Abgrenzung von Einnahmen und Ausgaben
10. Liquiditätsreserve für EEG-Finanzierungsbedarf
Anlage 2 (zu § 31)
Stromkosten- oder handelsintensive Branchen